KBV begrüßt Suizidpräventionsgesetz und fordert Weiterentwicklung ambulanter Versorgungsstrukturen
Der Gesetzentwurf verfolge den richtigen Ansatz, die Rahmenbedingungen für die Suizidprävention zu verbessern und Unterstützungsangebote auszubauen, heißt es in der Stellungnahme. Allerdings dürften keine Doppelstrukturen geschaffen werden. Bereits heute sei die Suizidprävention in der ambulanten haus- und fachärztlichen sowie psychotherapeutischen Versorgung ein zentraler Bestandteil. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährde diese Versorgungsmöglichkeiten allerdings, zum Beispiel durch die Streichung der extrabudgetären Vergütung und den Wegfall der Kurzzeittherapie-Zuschläge.
Positiv bewertet die KBV, dass der Referentenentwurf keine Hinweispflicht gegenüber suizidgefährdeten Personen mehr enthält. Ein früherer Entwurf von 2024 hatte vorgesehen, dass Praxen gesetzlich verpflichtet werden sollten, suizidgefährdete Personen auf bestimmte Hilfsangebote hinzuweisen. Aus Sicht der KBV ist dies nicht erforderlich, da entsprechende Verpflichtungen für Ärzte und Psychotherapeuten bereits durch das Berufsrecht bestehen.
Die Einrichtung einer neuen Bundesfachstelle für Suizidprävention, die der aktuelle Gesetzentwurf vorsieht, hält sie für grundsätzlich sinnvoll. Deren Aufgabe soll es unter anderem sein, ein Konzept für eine bundesweite Krisenrufnummer insbesondere für Menschen in Krisensituationen und diesen nahestehenden Personen zu entwickeln, bestehende Hilfsangebote und Akteure miteinander zu vernetzen und am Aufbau eines digitalen Verzeichnisses von Informations-, Hilfs- und Beratungsangeboten mitzuwirken.
Mit dem Gesetz will das Bundesgesundheitsministerium eine gesetzliche Regelung für Suizidprävention schaffen. Regional bestünden große Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit von Krisendiensten und Hilfsangeboten, heißt es in der Gesetzesbegründung. Ziel sei es, Suizide und Suizidversuche durch bessere Vernetzung, Information, Forschung und niedrigschwellige Hilfsangebote zu verhindern. In Deutschland würden jährlich über 10.000 Menschen durch Suizid sterben – mehr als durch Verkehrsunfälle, illegale Drogen und HIV zusammen. Hinzu kämen mindestens 100.000 Suizidversuche pro Jahr.