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Morbiditätsbedingte Veränderungsraten für 2027 beschlossen – Verhandlungen zum Orientierungswert dauern an
Die Veränderungsraten sind neben dem Orientierungswert (OW) maßgeblich für die Höhe der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), über die die Kassenärztlichen Vereinigungen ab Herbst mit den regionalen Krankenkassen verhandeln. Aus der MGV werden fast alle Untersuchungen und Behandlungen bezahlt.
Veränderungsraten wieder positiv
Beide Veränderungsraten liegen im Bundesdurchschnitt im Plusbereich. Die Demografierate für 2027 steigt im Bundesdurchschnitt um 0,07 Prozent, die diagnosebezogene Veränderungsrate um 0,75 Prozent. Zuletzt waren beide Werte in allen KV-Regionen negativ. Neben einer „Verjüngung“ der Bevölkerung durch Zuwanderung und Geburten in Deutschland wirkte sich auch der Rückgang von Atemwegserkrankungen negativ auf die Raten aus. Dieser Trend hat sich so nicht fortgesetzt.
Der Bewertungsausschuss beschließt die demografischen und diagnosebezogenen Veränderungsraten jedes Jahr im Rahmen der Finanzierungsverhandlungen von KBV und GKV-Spitzenverband. Grundlage dieser Empfehlungen sind Berechnungen des Instituts des Bewertungsausschusses. Die Raten berücksichtigen die Morbidität, also die Häufigkeit und Schwere von Krankheiten, und die Altersstruktur der GKV-Versicherten. Für 2027 wurden die Entwicklungen im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 berücksichtigt.
Verhandlungen zum Orientierungswert
Beim OW, der die Höhe der Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen maßgeblich bestimmt, liegen die Positionen von KBV und GKV-Spitzenverband immer noch weit auseinander. Die Verhandlungsparteien wollen ihre Gespräche fortsetzen. Die nächste Verhandlungsrunde ist für Mitte September angesetzt.