Praxisnachricht
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Statistisches Bundesamt führt Kostenstrukturerhebung durch – Praxen sind auskunftspflichtig

Rund 11.000 Arzt- und Psychotherapiepraxen erhalten in den nächsten Tagen Post vom Statistischen Bundesamt. Sie werden aufgefordert, an der jährlichen Kostenstrukturerhebung für den medizinischen Bereich teilzunehmen. Dabei sind die Ärzte und Psychotherapeuten gesetzlich zur Auskunft verpflichtet, wie das Amt mitteilt.

Ziel der Erhebung für das Berichtsjahr 2025 ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen. Erfasst werden die Einnahmen aus selbstständiger ärztlicher oder psychotherapeutischer Tätigkeit sowie sämtliche Aufwendungen beispielsweise für Personal, Miete, Geräte, Strom und Versicherungen. Die vom Bundesamt erhobenen Kostenstrukturdaten dienen dem Bewertungsausschuss zugleich als Basis für die Weiterentwicklung des EBM.

Auswahl der Praxen erfolgt stichprobenartig

Bundesweit werden etwa sieben Prozent der Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von Psychologischen Psychotherapeuten angeschrieben und zum Ausfüllen eines Online-Fragebogens aufgefordert. Die Auswahl der Praxen erfolgt dabei stichprobenartig, teilt das Bundesamt in Wiesbaden mit. Das Ergebnis wird anschließend auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet.

Die Schreiben, die seit Mittwoch an die Praxen versandt werden, enthalten die Zugangsdaten für die Online-Befragung. Anschließend haben die Praxen eine Frist von vier Wochen zum Ausfüllen des Fragebogens. Grundlage für die Erhebung ist das Gesetz über Kostenstrukturstatistik. Für die Untersuchung besteht Auskunftspflicht.