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Gleich tut’s weh – KBV verstärkt Aufklärung zu den Auswirkungen des Spargesetzes

Um die Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes transparenter zu machen, intensiviert die KBV die Information und Aufklärung. Einsparungen in Milliardenhöhe würden weitreichende Auswirkungen auf die ambulante Versorgung mit sich bringen, für die die Politik verantwortlich sei, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen.

Die KBV will gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Öffentlichkeit über die Folgen der Sparmaßnahmen aufklären. Öffentlichkeitswirksame Motive mit Headlines wie „Aua“ oder „Gleich tut’s weh“ bringen die schmerzhaften Konsequenzen für Ärzte, Psychotherapeuten und ihre Patienten auf den Punkt. „Die Praxen müssen infolge der Sparmaßnahmen ihr Angebot an die sinkenden Einnahmen anpassen, beim Personal sparen, Termine streichen, Sprechstunden verkürzen und Vorsorgeangebote reduzieren – nicht, weil sie das wollen, sondern weil es wirtschaftlich nicht anders funktioniert“, betonte Gassen.

Aufklärung in Städten und in sozialen Medien

Die Motive mit erläuternden Texten zu den Auswirkungen des Spargesetzes sind bis Mitte Dezember deutschlandweit unter anderem auf Außenwerbeflächen in Großstädten, als Anzeigen und in den sozialen Medien zu sehen. Abgebildet sind echte Ärzte sowie eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. In Videointerviews berichten sie, was auf dem Spiel steht, welche Abstriche sie selbst machen müssen und was sich für Patienten ändern wird. Alle Informationen zu den Auswirkungen der Sparmaßnahmen finden Interessenten auf der Internetseite www.praxenland.de.

Wichtig ist der KBV und den KVen, bei der Aufklärung auch deutlich zu machen, wer die Einsparungen zu verantwortet hat. „Dass bei den Praxen, die 97 Prozent der Patientinnen und Patienten versorgen, übermäßig stark gekürzt wird, ist der Wille der Politik“, betonte Gassen. Mit dem Gesetz würden viele Leistungen „gedeckelt“ oder gar gestrichen. Mehr Untersuchungen und Behandlungen vor allem bei Fachärzten seien nicht gewünscht.

„Das werden wir umsetzen, und das bedeutet natürlich nicht mehr, sondern logischerweise weniger Termine“, fuhr Gassen fort. Denn wenn die Krankenkassen weniger Geld für die Versorgung ihrer Versicherten bereitstellten, seien Ärzte und Psychotherapeuten als Unternehmer gezwungen, ihre Praxis anzupassen und ihr Leistungsangebot zu verringern. „Weniger Mittel bedeuten weniger Termine. Das ist die logische Konsequenz“, stellte der KBV-Chef klar. Leidtragende seien die Patientinnen und Patienten, die in Zukunft mit längeren Wartezeiten rechnen müssten.

Die heute vom Bundestag beschlossenen Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz könnten die Folgen der Kürzungen nur in begrenztem Umfang abmildern, sagte Gassen. So unterlägen ab Januar fast alle Untersuchungen und Behandlungen, die seit Jahren extrabudgetär bezahlt würden, unverändert einer Mengenbegrenzung. Zuschläge für die Bereitstellung zusätzlicher Termin entfielen, auch die Behandlung in der offenen Sprechstunde würde nicht mehr extrabudgetär vergütet. Allein im nächsten Jahr werden Gassen zufolge etwa 46 Millionen Behandlungsfälle nicht von den Krankenkassen finanziert.

Infomaterialien für Praxen

Praxen können die Aufklärung unterstützen. Hierfür stellt die KBV kostenlos verschiedene Materialien zur Verfügung. Dazu gehört eine Patienteninformation, die die Folgen der Kürzungen für die ambulante Versorgung erläutert. Ergänzend steht ein Poster im DIN-A4-Format bereit, das auf die Sparmaßnahmen aufmerksam macht. Beide Materialien können online heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Außerdem gibt es Vorlagen für Social-Media-Beiträge sowie ein Webbanner für die Praxis-Homepage. Zudem können gedruckte Exemplare eines Wartezimmerplakats kostenfrei bestellt werden.

Für Ärzte und Psychotherapeuten selbst hat die KBV bereits im Sommer mit Inkrafttreten des Gesetzes verschiedene Publikationen bereitgestellt, darunter eine PraxisInfo, die auf fünf Seiten detailliert die Auswirkungen des Spargesetzes erläutert. Eine prägnante Übersicht liefert zudem das Infoblatt „Die Sparliste: Auswirkungen des Spargesetzes“.

Zur Information der Patientinnen und Patienten

Infomaterialien für Praxen

Weitere Informationen

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