Honorarbericht: Leichtes Plus im dritten Quartal 2024
Ärzte und Psychotherapeuten erzielten demnach im dritten Quartal 2024 einen durchschnittlichen Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit von 62.593 Euro (+4 Prozent) – vor Abzug von Praxiskosten, Steuern, Altersvorsorge und Versicherungen. Der Umsatz je Behandlungsfall erhöhte sich im Schnitt auf 80,33 Euro (+3,2 Prozent). Die Behandlungsfallzahl je Arzt und Psychotherapeut stieg um durchschnittlich 0,7 Prozent auf 779.
Vergleich haus- und fachärztlicher Versorgungsbereich
Im hausärztlichen Versorgungsbereich wurde im dritten Quartal 2024 ein durchschnittlicher Honorarumsatz von 63.233 Euro (+3,6 Prozent) erreicht. Der Umsatz je Behandlungsfall lag bei 73,40 Euro und damit 1,3 Prozent über dem Vorjahreswert. Gleichzeitig nahm die Anzahl der Behandlungsfälle je Arzt um 2,3 Prozent zu.
Im fachärztlichen Versorgungsbereich stieg der durchschnittliche Honorarumsatz auf 62.345 Euro (+4,3 Prozent). Der Umsatz je Behandlungsfall lag bei 84,03 Euro und damit 4,3 Prozent über dem Vorjahreswert. Gleichzeitig nahm die Anzahl der Behandlungsfälle im Schnitt um 1,6 Prozent zu.
Entwicklung der Gesamtvergütung
Die Gesamtvergütung – also das Geld, das für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung steht – betrug im dritten Quartal 2024 11,6 Milliarden Euro. Das waren 557,7 Millionen Euro (+5,0 Prozent) mehr als im Vorjahresquartal. Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, aus der die meisten Leistungen vergütet werden, nahm um 3,5 Prozent zu. Die extrabudgetäre Vergütung stieg um 7,5 Prozent.
Stichwort: Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit
Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verwechselt. Der im Honorarbericht ausgewiesene Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.
Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt oder Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 25,6 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 74,4 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er:
- Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie, Versicherungen und medizinische Geräte (48,3 Prozent)
- Steuerzahlungen (15,9 Prozent)
- Berufsständische Altersversorgung (7,2 Prozent)
- Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,9 Prozent)
Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten persönlich zur Verfügung steht.