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Gesundheitsversorgung in Krisenzeiten: Staatssekretärin stellt Eckpunkte des Sicherstellungsgesetzes vor

Personalreserven und eine Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten gehören zu den zentralen Regelungen des geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetzes, mit dem die Bundesregierung das Gesundheitswesen krisenfest machen will. Das hat die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Katja Kohfeld, bei einem Symposium der KBV und des Zentralen Sanitätsdiensts der Bundeswehr in Berlin angekündigt.

„Ohne Ärzte, Pflegekräfte, Heilberufler und Apotheker funktioniert im Gesundheitswesen nichts, auch nicht in Krisenlagen. Deshalb werden wir mit dem Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) eine sogenannte Personalreserve Gesundheit auf den Weg bringen“, sagte Kohfeld. Gemeint sei der strukturierte Aufbau eines Pools aus medizinischen und pflegerischen Fachkräften, die bei Katastrophen, Pandemieausbrüchen oder im Verteidigungsfall bei der Gesundheitsversorgung unterstützen. Dies schließe die Reaktivierung von im Ruhestand befindlichen Fachkräften sowie Schulungen von Hilfskräften ein. Da viele Ärzte und Pflegekräfte parallel im Katastrophenschutz, als Reservisten bei der Bundeswehr oder in versorgungskritischen Krankenhausfunktionen tätig sind, sollen Doppelbelegungen vermieden werden.

Strengere Vorgaben für Arzneimittelreserven

Neben der Personalreserve plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine stärkere Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. „Ohne Medikamente, ohne medizinische Gerätschaften wird das Personal nicht arbeiten können. Deswegen brauchen wir eine gute Bevorratung. Aktuell haben Apotheken, Krankenhaus-Apotheken und der Pharma-Großhandel bereits die gesetzliche Verpflichtung, Sanitätsmaterial für zwei bis sechs Wochen zu bevorraten. Das ist eine gute Basis für kurzfristige Lieferengpässe“, so Kohfeld. Mit Blick auf länger andauernde Krisenzeiten kündigte sie strengere Vorgaben an.

Überblick über Behandlungskapazitäten in Krisenlagen

Weitere Maßnahmen im geplanten GeSiG sind ein integriertes, digitales Gesundheitslagebild sowie die Durchführung einer Versorgungsplanung. Das Lagebild soll Echtzeit-Informationen über im Krisen-, Katastrophen- oder Verteidigungsfall freie Bettenkapazitäten, verfügbares medizinisches Personal sowie aktuelle Bestände an Medikamenten und medizinischem Material ermöglichen. Auch Informationen zur Infrastruktur soll das Lagebild beinhalten, um beispielsweise zerstörte und damit nicht passierbare Straßen oder Brücken in die Planungen einbeziehen zu können. Ziel ist eine bedarfsgerechte Steuerung der Versorgungskapazitäten.

Symposium fördert Kooperation von zivilen und militärischen Akteuren

Bei dem Symposium „Gesundheitsversorgung in der Gesamtverteidigung“ tauschten sich am Montag in Berlin rund 200 Experten aus Politik, Militär, Gesundheitswesen, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie Zivilschutz aus. Dazu eingeladen hatten die KBV und der Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, wies in der Veranstaltung auf die besondere Rolle der ambulanten Versorgung im Krisenfall für die Bevölkerung hin. Zu dem geplanten Sicherstellungsgesetz sagte Hofmeister, damit könnten notwendige gesetzliche Grundlagen für die medizinzische Versorgung im Krisenfall geschaffen werden. Überlegungen, auch Vertragsärzte für eine Personalreserve heranzuziehen, wären nicht zielführend. Diese seien in der täglichen ambulanten Versorgung unverzichtbar und im Krisenfall ohnehin ausgelastet. Positiv bewertete der KBV-Vize unter anderem die geplante Möglichkeit, elektive Leistungen im Krisenfall einzuschränken, um die ambulante Versorgung aufrechterhalten zu können.

Mitschnitt

Eine Aufzeichnung des öffentlichen Teils sowie das Programm des Symposiums „Gesundheitsversorgung in der Gesamtverteidigung“ vom 2. November 2026 stellt die KBV online zur Verfügung.

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