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Absenkung der Psychotherapie-Vergütung gestoppt

„Die Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung um 4,5 Prozent ist gestoppt. Das ist ein wichtiger Meilenstein“, kommentierte der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) den Eilbeschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom heutigen Tage. Das LSG hat den Beschluss des gegen die Stimmen der KBV gefassten Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA), die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen abzusenken, ausgesetzt. Dazu erklären Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

„Das Gericht ist unseren Argumenten gefolgt und hat uns den beantragten Eilrechtsschutz gewährt. Es hat wie es selbst schreibt und übrigens im Gegensatz zum Bundesgesundheitsministerium  erhebliche rechtliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses. Der Einsatz der KBV hat einen ersten wichtigen Erfolg gezeigt, und wir blicken nun zuversichtlich dem Hauptsacheverfahren entgegen.“

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