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KBV-Vorstand: „Brauchen eine Notfallreform, die in der Realität funktioniert“

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags befasst sich morgen in einer öffentlichen Anhörung mit der geplanten Reform der Notfallversorgung. Dazu erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

„Nach wie vor begrüßen wir das Ziel, die Notfall- und Akutversorgung besser zu organisieren. Aber wir brauchen eine Reform, die in der Realität funktioniert. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft dagegen neue Parallelstrukturen, ohne zu klären, woher das dafür notwendige Personal kommen soll und wie das alles finanziert werden kann. Wir brauchen keine neue Versorgungsebene.

Wir haben schon heute ein dichtes Netz aus Arztpraxen, Bereitschaftsdienst, 116117, Rettungsdienst und Notaufnahmen. Das Problem ist nicht, dass wir zu wenig Strukturen haben. Das Problem ist, dass Patientinnen und Patienten nicht konsequent dorthin gesteuert werden, wo sie medizinisch richtig aufgehoben sind. Nun sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zusätzliche 24/7-Angebote aufbauen – mit aufsuchender Versorgung, Telemedizin und weiteren Strukturen. Das ist weder personell noch finanziell leistbar.

Mit seinem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz entzieht das Bundesgesundheitsministerium dem ambulanten Bereich Milliarden. Es ist ein eklatanter Widerspruch, neue und teure Parallelstrukturen aufzubauen, während der ambulanten Versorgung gleichzeitig das Geld gekürzt wird. Das wird am Ende zulasten der Patientinnen und Patienten gehen.

Was wir brauchen, ist eine verbindliche, bundesweit einheitliche Ersteinschätzung und eine starke 116117 als zentralen Zugang zur ambulanten Akut- und Notfallversorgung. Die 116117 muss digital, telefonisch und als digitale Fallübergabe mit den bestehenden Strukturen funktionieren. Eine gut ausgestattete, digital eng mit der 112 vernetzte 116117 kann Hilfesuchende zuverlässig und schnell an die richtige Versorgungsebene weiterleiten.

Mehrere KVen zeigen mit eigenen Konzepten längst, wie das in der Praxis funktioniert. KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben zudem schon vor längerer Zeit ein Konzept zur Notfallversorgung vorgelegt und stehen dazu weiterhin in konstruktivem Austausch. Dies zeigt deutlich mehr Realitätssinn als der vorliegende Gesetzentwurf.

Denn eines ist klar: Ohne auskömmliche Finanzierung, ohne Verbindlichkeit für Patientinnen und Patienten und ohne realistische Ressourcenplanung wird aus dieser Reform kein Fortschritt, sondern ein weiteres unerfüllbares Versorgungsversprechen.“

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