Pressemitteilung
  • Aktualisierungsdatum:
  • Digitalgesetz

KBV-Vorstand: „Digitalisierung muss Versorgung verbessern – nicht Vertrauen verspielen“

Heute berät der Deutsche Bundestag erstmals den Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Dazu erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

„Eine bessere Nutzung von Daten in der Gesundheitsversorgung ist grundsätzlich sinnvoll. Doch mit den im Gesetz vorgesehenen Einsichts- und Auswertungsmöglichkeiten der Krankenkassen von Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) werden die Grenzen des Zumutbaren deutlich überschritten. Doch nicht nur das. So sollen die Kassen auch bei ‚anderen Stellen‘ (etwa bei Wellness-Einrichtungen) personenbezogene Daten erheben dürfen, um auf die ‚Lebensverhältnisse ihrer Versicherten‘ einzuwirken.

Mal abgesehen davon, dass es keine Nutzennachweise für scheinbar wohlmeinende Hinweise der Kassen gibt, wird hier in nicht zu akzeptierender Weise in die Privatsphäre der Versicherten eingegriffen. Dadurch droht letztlich die Beschädigung des sensiblen Arzt-Patienten-Verhältnisses. Was Patientinnen und Patienten ihrer Ärztin oder ihrem Arzt beziehungsweise ihrer Psychotherapeutin oder ihrem Psychotherapeuten anvertrauen, muss vertraulich bleiben. Alles andere gefährdet Vertrauen – auch in die ePA.

Es ist sinnvoll, Patientinnen und Patienten digital bei Ersteinschätzung und Terminvermittlung zu unterstützen. Den digitalen Versorgungseinstieg allein über die ePA-Apps der Krankenkassen anzubahnen, geht jedoch an der Versorgungsrealität vorbei. Statt ausschließlich einer Vielzahl unterschiedlicher Lösungen in den Krankenkassen-Apps muss im Gesetz ein gleichberechtigter digitaler Zugangsweg über die 116117 verankert werden. Innerhalb der Krankenkassen-Apps muss für die Versicherten das Angebot der 116117 kassenübergreifend einheitlich als solches erkennbar sein.

Denn mit der 116117 gibt es bereits eine etablierte und millionenfach genutzte Struktur von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen. Die elektronische Überweisung (eÜberweisung) ist ein sinnvoller Baustein. Sie muss allerdings als verlässlich verfügbarer Versorgungsfachdienst der gematik so ausgestaltet werden, dass sie den Behandlungsablauf auch unabhängig vom Vorhandensein einer ePA unterstützt.

Dass der Gesetzentwurf die Stabilität der Telematikinfrastruktur (TI) stärken und die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen stärker in die Pflicht nehmen will, ist überfällig. Wir haben schon lange gefordert, dass die gematik künftig stärker für die Stabilität der TI verantwortlich sein soll. Technische Störungen kosten die Praxen Zeit und Nerven und beeinträchtigen noch immer zu häufig die Versorgung.

Die Praxen sind bei der Digitalisierung längst Vorreiter: Schon jetzt sind die 100.000 Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Abstand die am weitesten digitalisierten Einrichtungen im Gesundheitswesen und füllen die ePA mit Leben. Sie tragen die Folgen, wenn Systeme nicht zuverlässig funktionieren. Die Praxen dürfen nicht für Fehler haften, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Deshalb ist es unverändert nicht akzeptabel, ihnen Sanktionen aufzuerlegen, wenn Hersteller Vorgaben nicht einhalten oder zu spät liefern.

Digitalisierung muss bei den Patientinnen und Patienten ankommen und den Praxen Arbeit abnehmen, statt neue Lasten zu schaffen. Ohne eine verlässliche Infrastruktur, interoperable und anwenderfreundliche Systeme und eine auskömmliche Finanzierung notwendiger Investitionen ist das nicht möglich.“

Weitere Informationen

link-allgemein