- Top-Thema
- Pressemitteilung
KBV-Vorstand: „Gut gemeint heißt nicht gut gemacht“
„Als erstes Fazit lässt sich ziehen: Es ist vom Ansatz her richtig, dieses handwerklich schlecht gemachte Gesetz doch noch zu verbessern. Aber gut gemeint heißt eben nicht gleichzeitig auch gut gemacht. So ist die Bereinigungsfrage immer noch nicht vollständig gelöst. Die Rückführung der Gelder unter anderem für Hausarztvermittlungs- und Terminservicefälle in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) steht immer noch aus. Immerhin spiegeln einige Punkte der Änderungsanträge wider, dass an einigen Stellen Verbesserungen erreicht werden sollen. Das gilt für die Streichung der Fallzahldegression bei Hausärzten genauso wie für die – allerdings nicht konsequent, sondern halbherzig – durchgeführte Beibehaltung der extrabudgetären Vergütung für die Psychotherapie.
Anstatt Psychotherapie generell extrabudgetär zu vergüten, soll diese nur für Kinder und Jugendliche sowie bestimmte schwer psychisch erkrankte Menschen und dringende Akutbehandlungen gelten. Auf der Strecke geblieben ist aber wieder einmal die Verlässlichkeit auf stabile Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Das ist kein gutes Signal für den so dringend benötigten ärztlichen Nachwuchs, sich mit eigener Praxis niederzulassen. Markantes Beispiel sind die angestrebten Regelungen zu den Hybrid-DRGs. Erst vor wenigen Jahren eingeführt, werden sie nun zum 1. Januar 2028 quasi wieder abgeschafft. Da fehlen einem eigentlich die Worte und man fühlt sich – und in diesem Fall ist das überhaupt nicht lustig – an den alten Loriot-Sketch erinnert, bei dem der Versuch, ein schiefes Bild geradezurücken, zur Komplettverwüstung des Zimmers führt.“