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KBV-Vorstand: „Patientendaten müssen vertraulich bleiben“
„Der Entwurf weist immer noch einen gefährlichen Paradigmenwechsel auf, den wir entschieden ablehnen. Der Gesetzgeber will den Zugriff der Krankenkassen auf die elektronische Patientenakte (ePA) und die darin enthaltenen Daten ihrer Versicherten nochmals erweitern. Doch diese Patientendaten müssen vertraulich bleiben und gehören nicht in die Hände von Krankenkassen. Medizinische Probleme wollen Patientinnen und Patienten im vertrauten und geschützten Raum mit ihrer Ärztin oder ihrem Psychotherapeuten in der Praxis besprechen und eben nicht ungefragt Hinweise von ihrer Krankenkasse erhalten.
Mit Einwilligung des Versicherten dürfen Krankenkassen sogar Daten von seinen Wellness-Anwendungen erheben. Es gibt im Übrigen auch keinen Nutzenbeleg dafür, dass diese Art der Beratung durch Krankenkassen irgendwas bringt. Außerdem sollen die Krankenkassen über 90 unterschiedliche ePA-Apps den digitalen Versorgungseinstieg für ihre Versicherten organisieren. Da wird Chaos vorprogrammiert. Das lehnen wir auch deswegen ab, weil es das etablierte und millionenfach genutzte digitale Angebot der 116117 gibt.
Wie das Bundesgesundheitsministerium zudem auf jährliche Einsparungen von 445 Millionen Euro für ,die Leistungserbringer‘ – wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt – kommt, bleibt dessen Geheimnis. Digitale Anwendungen kosten die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen erst mal Geld und Nerven, bis sie wenigstens halbwegs funktionieren.
Doch es gibt auch Lichtblicke. Grundsätzlich positiv bewerten wir, dass bei digitalen Lösungen nicht nur von der Interoperabilität die Rede ist, sondern tatsächlich auch von Qualität und Anwenderfreundlichkeit. Begrüßenswert ist außerdem, dass die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) verpflichtet werden sollen, die Praxen bei einem Wechsel des PVS zu unterstützen, ihnen ihre Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen und sie frühzeitig über die Erfüllung von verbindlichen Updates zu informieren. Das lässt hoffen, dass sich die Praxen künftig nicht mehr mit schlecht funktionierender Software rumschlagen müssen.“