Pressemitteilung
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KBV-Vorstand: „Wenig Neues zur Notfallreform“

In einer ersten Reaktion auf den bisher in den Medien bekannten Referentenentwurf einer Notfallreform erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

„Wenig Neues bietet der noch nicht offizielle Entwurf. Es bleibt beim Aufbau von Doppelstrukturen, für die es keine Ressourcen gibt, sehr vielen zusätzlichen Aufgaben für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sowie der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und weiterhin keinerlei Verbindlichkeiten für Patientinnen und Patienten. Die KVen sollen verpflichtet werden, durchgängig – also 24//7 – sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen. Das lehnen wir ganz klar ab, da dafür keine Kapazitäten vorhanden sind. Die knappe Arztzeit lässt sich nur einmal einsetzen. Auch bei der Schaffung der Integrierten Notfallzentren (INZ) scheint sich vom Kern her wenig geändert zu haben. Auch hier drohen weiterhin Doppelstrukturen. Mit sechs Monaten zu kurz ist zudem die Frist, die den Selbstverwaltungspartnern gesetzt wird, um Standorte für INZ gemeinsam festzulegen. Kommt es zu keiner Einigung, soll das jeweilige Bundesland entscheiden. Die Folge davon wäre eine unerfüllbare Wünsch-dir-was-Konstellation. Hinzu sollen außerdem noch spezielle Notfallzentren für Kinder und Jugendliche kommen. Zu begrüßen ist die vorgesehene Neuerung bei Arzneimitteln, dass es ein Abgaberecht zur ‚unmittelbaren Anschlussversorgung‘ mit Medikamenten für Ärzte der Notdienstpraxis eines INZ geben soll.“

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