KBV-Vorstand: „Wir zeigen Fortschrittsverantwortung“
Mit Blick auf die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mahnte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen: „Gesundheitspolitik entscheidet sich nicht in Überschriften, sondern in Finanzierungslogiken, Anreizsystemen und Zuständigkeiten. Wenn wir weiter Milliarden in nicht effiziente Strukturen lenken, dann verschieben wir die Probleme nur, aber lösen sie nicht.“ Er verwies auf die Krankenhausreform und kritisierte: „Auch künftig werden flächendeckend horrende Summen ungezielt in den stationären Bereich fließen. Nicht versorgungsnotwendige Standorte werden weiter alimentiert, statt dass man das knappe Geld dorthin steuert, wo wirklich bedarfsnotwendige und qualitativ hochwertige Versorgung stattfindet.“
Kein Verständnis zeigte der KBV-Chef dafür, dass auf der Suche nach Einsparmöglickeiten das Thema der versicherungsfremden Leistungen ein Tabu zu sein scheine: „Dabei handelt es sich um nicht gegenfinanzierte Leistungen von fast bis zu 45 Milliarden Euro. Sie kosten mehr als die gesamte haus- und fachärztliche sowie psychotherapeutische Versorgung zusammen.“ Angesichts der Tatsache, dass mit der Apothekenreform Offizinen mehr Geld zugesagt wurde, konstatierte Gassen: „Es scheint dagegen kein Problem zu sein, die Ausgaben im Krankenhaussektor ungebremst laufen zu lassen und den Apotheken eine Milliarde Euro zusätzliches Honorar beim Packungsfixum zu kredenzen.“
Als „völlig abstrus“ bezeichnete der KBV-Chef daher das Ansinnen des GKV-Spitzenverbandes, die Entbudgetierung bei Haus- und Kinderärzten zurücknehmen oder die extrabudgetäre Vergütung für durch Hausärztinnen und Hausärzte vermittelte Facharzttermine wieder abschaffen zu wollen und im gleichen Atemzug mehr Termine zu fordern. „40 Millionen nicht bezahlte fachärztliche Termine jährlich reichen den Krankenkassen wohl noch lange nicht aus“, sagte Gassen und erinnerte: „Allein im Zeitraum 2019 bis 2024 haben die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte wegen der Budgetierung Leistungen im Wert von über elf Milliarden Euro nicht bezahlt bekommen.“
Dass im derzeitigen Gesetzentwurf zur Notallreform einer der wesentlichen Kritikpunkte aus KBV-Sicht – nämlich die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), rund um die Uhr, also während der Praxisöffnungszeiten, telemedizinische Beratung sowie einen Hausbesuchsdienst vorzuhalten – unverändert enthalten sei, kritisierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender. „Das ist ein bewusster Aufbau unwirtschaftlicher Doppelstrukturen parallel zur Regelversorgung“, führte er aus. Sogar der Bundesrechnungshof sehe in der bisherigen Ausgestaltung der Reform ein erhebliches Risiko für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung.
Zu dem Thema primärärztliche Versorgung, das „im politischen Raum nur noch Primärversorgung genannt“ werde, merkte der KBV-Vize an: „Noch gilt in Deutschland die Prämisse, dass Bürgerinnen und Bürger sich mit einer Erkrankung direkt an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt wenden können. Wenn die Politik das ändern will, muss sie es den Wählerinnen und Wählern klar kommunizieren.“ Hofmeister stellte klar: „Der direkte Zugang zu einer primärärztlichen Versorgung muss für alle Menschen gewährleistet bleiben.“ Er warnte in diesem Zusammenhang davor, Steuerung als eine Art „Arztverhinderungstool“ misszuverstehen beziehungsweise missbrauchen zu wollen: „Im Gegenteil – eine bessere Steuerung soll es ermöglichen, dass alle Patientinnen und Patienten ärztliche Versorgung ihrem medizinischen Bedarf entsprechend in Anspruch nehmen können.“
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner betonte, dass auch in Sachen Digitalisierung noch deutlich Luft nach oben sei. Die Praxen erlebten täglich Ausfälle der Telematikinfrastruktur (TI), Medienbrüche und Chaos mit elektronischen Ausweisen. „Die Mehrarbeit bindet Ressourcen und kostet Zeit, aber das lässt die politische Debatte unbeeindruckt“, so Steiner. Dabei seien Praxen nach wie vor der mit Abstand am weitesten digitalisierte Bereich im deutschen Gesundheitswesen. So stammten bisher etwa 99,5 Prozent aller Dokumente in elektronischen Patientenakten (ePA) aus dem ambulanten Bereich, nur ein verschwindend kleiner Anteil von 0,5 Prozent aus Krankenhäusern. In Richtung Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und gematik adressierte sie: „Wir müssen endlich dahinkommen, dass die Praxen mit Krankenhäusern, Krankenkassen, Medizinischem Dienst oder der Pflege verlässlich digital kommunizieren können. Die Praxen jedenfalls bräuchten dafür längst keine Faxgeräte mehr.“
Mit Blick auf das kommende Digitalgesetz forderte Steiner ein Ende der Ungleichbehandlung, eine stabile TI sowie bessere Praxissoftware. „Elementar wichtig ist die Weiterentwicklung der Praxisverwaltungssysteme durch einen echten Leistungswettbewerb“, führte sie aus.
Auch beim Thema Patientensteuerung verwies Steiner auf die hohe Expertise und Erfahrung im KV-System: Mit der 116117 zeige man seit Jahren, wie es geht. „Wir sind die Einzigen, die beim Thema digitale Patientensteuerung nicht auf der grünen Wiese anfangen müssen“, stellte Steiner klar. Die Aufforderung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Weiterentwicklung der 116117 vorzubereiten, begrüße man daher sehr. „Wir benötigen für unsere Vorhaben aber auch neue digitale Weichenstellungen.“ Zudem sei die Finanzierung der Neuausrichtung der 116117 eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. „Eine Finanzierung aus der ärztlichen und psychotherapeutischen Vergütung lehnen wir ab. Das ist weder leistbar, noch entspricht es einem tragfähigen Reformkonzept“, so Steiner.
Zuletzt mahnte die Vorständin auch beim Apothekengesetz Änderungen an. Mit der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente und anlasslosen Tests durch Apotheken sei keinem Patienten geholfen. Auf die Praxen kämen dagegen sogar Mehraufwände zu – ohne aber wie versprochen Regressrisiken bei Impfungen zu streichen oder eine Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen einzuführen. „Das ist für die Politik eine verpasste Chance, für ein Ende der Misstrauenskultur einzutreten“, so Steiners Fazit.
Zum Schluss bekräftigte sie ihre Aufforderung an das BMG, die KBV-Vorschläge zur Entbürokratisierung endlich umzusetzen: „Damit ließen sich jedes Jahr rund 400 Millionen Euro an Bürokratiekosten einsparen. Das entspricht vollen acht Arbeitstagen pro Praxis, die wieder für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen könnten.“