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Terminvermittlung Bereitstellung und Buchung der Termine, Abrechnung und Vergütung

Gesetzlich Krankenversicherte sollen in dringenden Fällen schneller einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten erhalten. Das ist das Ziel der Bundesregierung. Aus diesem Grund wurden die Terminservicestellen (TSS) etabliert. Praxen, die den TSS freie Termine melden, erhalten die Behandlung in voller Höhe bezahlt sowie einen Zuschlag. Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte bekommen knapp 17 Euro, wenn sie für einen Patienten zeitnah einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten vermitteln.

Terminvermittlung durch die Terminservicestellen

Patienten, die dringend einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten benötigen, können sich an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) wenden. Die Terminservicestellen gehören zum Patientenservice der 116117. Unter der Nummer ist auch der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar – telefonisch und online unter www.116117.de.

Drei Wege zum schnellen Termin

Patienten haben mehrere Möglichkeiten, einen Termin bei der 116117 zu buchen:

Auch Praxen können für ihre Patientinnen und Patienten einen Termin bei einem Kollegen oder einer Kollegin online buchen. Dazu nutzen sie am besten den 116117 Terminservice, über den sie auch ihre freien Termine melden. Die Software dafür stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen ihren Mitgliedern kostenlos zur Verfügung.

Überweisung mit Vermittlungscode

Patientinnen und Patienten, die einen Termin bei der 116117 buchen wollen, benötigen eine Überweisung mit einem Vermittlungscode. Ausgenommen sind Termine bei Haus- sowie Kinder- und Jugendärzten, Augenärzten und Gynäkologen sowie Termine für ein psychotherapeutisches Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde).

Für die Buchung eines Therapietermins bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten ist eine Bescheinigung (Formular PTV 11) mit einem Vermittlungsscode erforderlich. Die Bescheinigung können Psychotherapeuten in der Psychotherapeutischen Sprechstunden ausstellen, wenn der Patient zeitnah weiterbehandelt werden soll.

So melden Praxen freie Termine

Für die Terminvermittlung melden Ärzte und Psychotherapeuten ihrer KV freie Termine. Eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, Termine online zu melden, ist der 116117 Terminservice. Wie die Terminmeldung im Detail erfolgt, erfahren Praxen bei ihrer KV.

Terminvermittlung durch Hausärztinnen und Hausärzte

Hausärzte, die für einen Patienten einen Termin bei einem Facharzt vereinbaren, stellen für die Behandlung eine Überweisung aus. Ein Dringlichkeitscode ist nicht erforderlich.

Abrechnung und Vergütung

So rechnen Praxen ab

Zur Abrechnung der Zuschläge gibt es für jede Arztgruppe nur eine Gebührenordnungsposition (GOP) – egal, ob der Termin durch eine Terminservicestelle oder eine Hausärztin beziehungsweise einen Hausarzt vermittelt wurde. Die GOP wird jeweils mit dem Buchstaben A, B, C oder D gekennzeichnet, je nachdem, welcher Zuschlag gewährt wird. Zusätzlich wird der Abrechnungsschein unter „Vermittlungsart“ als „TSS-Terminfall“, „TSS-Akutfall" oder „HA-Vermittlungsfall“ gekennzeichnet.

Offene Sprechstunde

Grundversorgende und der wohnortnahen Patientenversorgung zugehörige Fachärztinnen und Fachärzte bieten fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung an – bei vollem Versorgungsauftrag, sonst anteilig. Konkret sind dies die Fachgruppen der EBM-Kapitel 6, 7, 8, 9, 10, 14, 16, 18, 21 und 26.

Diese Fachärztinnen und Fachärzte müssen offene Sprechstunden anbieten: Augenärzte / Chirurgen / Gynäkologen / HNO- Ärzte / Hautärzte / Kinder- und Jugendpsychiater / Nervenärzte / Neurologen / Neurochirurgen / Orthopäden / Psychiater / Urologen

Vergütung

Die Leistungen werden extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet – maximal 17,5 Prozent der Arztgruppenfälle.

Abrechnung

Fachärztinnen und Fachärzte kennzeichnen die Abrechnung / den Abrechnungsschein unter „Vermittlungsart“ als „Offene Sprechstunde“. So erkennt die KV, dass die Patientin beziehungsweise der Patient in der offenen Sprechstunde behandelt wurde. Sollten weitere Angaben erforderlich sein, wird Sie Ihre KV informieren.

Veröffentlichung der Zeiten

Fachärztinnen und Fachärzte sind verpflichtet, die Zeiten ihrer offenen Sprechstunde bekanntzugeben (z.B. Anrufbeantworter, Website, Aushang) sowie ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zur Veröffentlichung mitzuteilen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer KV.

Rechtsgrundlagen

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