Stellungnahme
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Medizinforschungsgesetz: Auswirkungen vertraulicher Erstattungsbeträge - Evaluation

Stellungnahme der KBV zur Anfrage des Bundesministeriums für Gesundheit vom 7. September 2026

Mit dem Medizinforschungsgesetz (MFG) vom 23. Oktober 2024 wurde in § 130b Abs. 1c SGB V die Möglichkeit zur Vereinbarung vertraulicher Erstattungsbeträge geschaffen. Damit waren die Ziele verbunden, zusätzliche Anreize für Arzneimittelforschung und den Forschungsstandort Deutschland zu schaffen sowie zugleich Spielräume für wirtschaftliche Erstattungsbeträge zu eröffnen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Auswirkungen der Neuregelungen auf den Zugang zu innovativen und wirtschaftlichen Arzneimitteln unter Berücksichtigung des Erfüllungsaufwands und der Arzneimittelausgaben zu evaluieren und dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags bis zum 31. Dezember 2026 über die Ergebnisse der Evaluation zu berichten. Vor diesem Hintergrund wurde unter anderem die KBV gebeten, dem BMG die Erfahrungen und Einschätzungen zu der mit dem Medizinforschungsgesetz eingeführten Neuregelung in § 130b SGB V mitzuteilen. Nachfolgend finden Sie die Beantwortung der KBV auf die Fragen zu den insgesamt fünf Themenkomplexen.

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