Stellungnahme
Transplantationsgesetz - Einführung einer Widerspruchsregelung
Mit der Einführung der Widerspruchsregelung und den geänderten Anforderungen an die Aufklärung wird sich der ärztliche Beratungsaufwand der Hausärzte erhöhen. Aus Sicht der KBV ist es daher notwendig, eine Vergütung für die Beratung zur Organ- und Gewebespende im Kontext der Widerspruchsregelung erneut im SGB V vorzusehen. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der in diesem Zusammenhang entstehende erhöhte Beratungsaufwand im Rahmen einer ambulanten privatärztlichen Behandlung dem Arzt weiterhin vergütet wird.