KBV-Vorstand: „Sinnvolles Gesetz dringend nachschärfen“
„Auf der einen Seite will der Gesetzgeber die Widerspruchslösung einführen. Damit käme der Widerspruchserklärung eine besondere Bedeutung und auf die Niedergelassenen ein deutlich erhöhter Beratungsaufwand zu. Auf der anderen Seite wird den Vertragsärztinnen und -ärzten diese Leistung ab 2027 nicht mehr vergütet. Denn mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde die Vergütung für die ärztliche Beratung zur Organ- und Gewebespende gestrichen.
Das Gesetz sollte deshalb dringend nachgeschärft und die Vergütung für die Beratung zur Organspende wieder ins SGB V aufgenommen werden. Alles andere wäre inakzeptabel und würde dem sinnvollen Ansinnen einer Widerspruchslösung – und den damit verbundenen Verbesserungen für schwerkranke Menschen, die auf eine Organtransplantation warten – erhebliche Steine in den Weg legen.“