KBV-Vorstand: Die Lösungsvorschläge für eine zukunftsfeste GKV liegen auf dem Tisch
„Die Deckungslücke durch fehlende Bundesmittel bei den versicherungsfremden Leistungen umfasst bis zu 45 Milliarden Euro“, betonte Gassen. Das entspräche nahezu der Summe für die gesamte vertragsärztliche Versorgung. Allein die Ausgaben bei den Grundsicherungsempfängern betrügen rund neun Milliarden Euro. Diesbezüglich unterstütze die KBV auch die Klage des GKV-Spitzenverbandes vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gegen die entsprechenden Zuweisungsbescheide des Bundesamtes für Soziale Sicherung.
Gassen plädiert zudem für eine Erhöhung der Steuern auf Alkohol und Tabak sowie die Einführung einer Zuckersteuer für Getränke. Diese zusätzlichen Einnahmen sollten direkt ins Gesundheitssystem fließen und hätten zudem noch einen präventiven Effekt, wenn Menschen aufgrund der höheren Preise weniger ungesunde Genussmittel konsumierten. Weitere Entlastungen ließen sich durch einen stärkeren Bürokratieabbau erzielen. Ebenso sollten die Krankenkassen angesichts fehlender Gelder prüfen, ob sie ihren Versicherten weiterhin alle freiwilligen Satzungsleistungen anbieten könnten. Hieraus könnte sich ein Einsparpotenzial von rund 1,7 Milliarden Euro pro Jahr ergeben.
Gassen: Die Politik muss endlich eine ehrliche Diskussion führen
Die Lösungen seien also relativ einfach, schlussfolgerte der KBV-Vorstandsvorsitzende. Allerdings sei er zu der Auffassung gelangt: „Es fehlt der politische Wille.“ Gassen verlangte, dass die Politik endlich eine ehrliche Diskussion führen müsse. Dazu gehöre vor allem die Klärung der Frage: „Wie viel Sozialstaat wollen wir uns leisten?“ Die jüngsten Kontroversen innerhalb der schwarz-roten Koalition über die Finanzierung der GKV bezeichnete er als „Stellvertreterkriege“ und „Spiegelfechtereien“.
Der Vorstandsvorsitzende betonte in diesem Zusammenhang, dass die GKV-Gesamtausgaben von 2020 bis 2024 deutlich gestiegen seien, während sich die Ausgaben für vertragsärztliche Behandlungen nur moderat erhöht hätten. Die ambulante Versorgung sei also in keiner Weise ein Kostentreiber. Vielmehr führe die Budgetierung des fachärztlichen Bereichs dazu, dass jährlich rund 40 Millionen Termine nicht vollständig vergütet würden. „Und das in einem System, in dem der ambulante Bereich insgesamt lediglich rund 16 Prozent der GKV-Ausgaben verursacht.“
Hofmeister: Primärarztversorgung und Prävention
Der stellvertretende KBV-Vorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister, verwies auf die geplante Primärversorgung und die Stärkung der Prävention. Beides seien Maßnahmen, die kurzfristig zu keinen Einsparungen führten, aber langfristig von ungeheurer Bedeutung für das Gesundheitssystem seien.
Er halte ein Primärarztsystem samt verbindlicher Steuerung für richtig, sagte der KBV-Vize. Versicherte sollten dabei einen festen ärztlichen Ansprechpartner wählen. Dies könnten Haus-, Kinder- oder Frauenärzte sein. Diese könnten die medizinische Ersteinschätzung übernehmen und die weitere Versorgung koordinieren. Für Versicherte ohne festen Primärarzt könne alternativ die 116117 als Anlaufstelle fungieren. Wichtig sei, dass das Angebot für Patienten verbindlich sei. Was die KBV ablehne, sei der Vorschlag, das System generell auf „digital first“ umzustellen. Wenn Patienten immer erst ein digitales Ersteinschätzungsverfahren durchlaufen müssten, wäre dies ein Paradigmenwechsel, sagte er.
KBV-Vorständin Dr. Sibylle Steiner betonte, dass die 116117 bereits heute eine qualifizierte medizinische Ersteinschätzung rund um die Uhr ermögliche und zudem bei der Vermittlung von Terminen unterstütze. Das KV-System sei grundsätzlich bereit, den Ausbau der 116117 als zentrales Steuerungsinstrument für all jene, die nicht bereits in haus- oder fachärztlicher Betreuung seien, zu organisieren. „Klar ist aber auch, dass eine solche Steuerung als Aufgabe der Daseinsvorsorge finanziert werden muss. Eine alleinige Finanzierung aus der Vergütung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen lehnen wir daher ab“, betonte Steiner.
Steiner: Steuerung funktioniert nur unter bestimmten Voraussetzungen
Damit ein System digital gestützter Steuerung funktioniere, bedürfe es bestimmter Voraussetzungen. Dazu gehöre, dass die bei der Ersteinschätzung erhobenen Patienten- und Befunddaten im weiteren Behandlungsverlauf – etwa mittels eines Versorgungsfachs – verfügbar seien. Notwendig seien zudem praktikable Schnittstellen für die Praxen, damit Terminangebote direkt aus den Praxisverwaltungssystemen (PVS) heraus bereitgestellt werden könnten, ergänzte Steiner.
Um die Praxen dauerhaft zu entlasten, sei es zudem geboten, endlich die angekündigte Entbürokratisierung voranzubringen, forderte Steiner. Insbesondere die Einführung von Bagatellgrenzen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen, der Abbau von Impfhürden durch die Abschaffung entsprechender Regressrisiken und die Abschaffung von Regressen aufgrund von Formfehlern bei ansonsten medizinisch sachgerechten Verordnungen gehörten dazu. „Solche Regresse verursachen nicht nur administrativen Aufwand bei Ärzten, KVen und Krankenkassen, sondern sie sind für Praxisinhaber auch potenziell existenzgefährdend und schrecken nicht zuletzt Nachwuchsärztinnen und -ärzte von der Niederlassung ab“, warnte Vorstandsmitglied Steiner.