Mammographie-Screening: G-BA prüft Teilnahme ab 45 Jahre
Mit der Novellierung der Brustkrebsfrüherkennungs-Verordnung ist die Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs künftig für Frauen bereits ab 45 Jahren zulässig. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren ist jedoch erst nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) möglich.
Die Änderung der Verordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist am 5. März in Kraft getreten. Der G-BA hat nun maximal 18 Monate Zeit zu prüfen, ob die Altersgrenze für das Mammographie-Screening-Programm herabgesetzt und die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie entsprechend angepasst wird. Danach sind weitere Vorbereitungen wie beispielsweise Softwareanpassungen erforderlich.
Der G-BA kann sich bei seiner Entscheidung auf den Evaluationsbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) stützen. Das IQWiG kam darin im August 2021 zu dem Ergebnis, dass auch bei Frauen zwischen 45 und 49 Jahren der Nutzen eines Mammographie-Screenings den Schaden überwiegt.