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Bundespolizisten erhalten elektronische Patientenakte
Für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) gelten dieselben Regelungen wie bei gesetzlich Krankenversicherten. So berechnen Ärzte und Psychotherapeuten, die in die Akten von Bundespolizisten Befundberichte, Arztbriefe etc. einstellen, die bekannten Gebührenordnungspositionen (GOP), für die sektorenübergreifende Erstbefüllung zum Beispiel die GOP 01648 (11,34 Euro / 89 Punkte).
Seit einem Jahr verfügen die meisten Bundespolizisten über eine elektronische Gesundheitskarte. Diese ist eine Voraussetzung dafür, dass Ärzte und Psychotherapeuten die ePA einlesen und befüllen können.
Die Heilfürsorge hatte als erster sonstiger Kostenträger bereits Anfang dieses Jahres das elektronische Rezept eingeführt. Ärzte können Bundespolizisten seitdem verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch verordnen. Auch hierfür gelten dieselben Regelungen wie bei Kassenpatienten.
Weitere sonstige Kostenträger bislang nicht an die TI angeschlossen
Der KBV sind bislang keine weiteren Aktivitäten hinsichtlich eines Anschlusses an die Telematikinfrastruktur (TI) von sonstigen Kostenträgern bekannt. Einzig das Bundesministerium der Verteidigung als zuständige Stelle für Soldatinnen und Soldaten plant nach Auskunft der gematik einen Anschluss an die TI.
Unter der Bezeichnung „sonstige Kostenträger“ sind Institutionen zusammengefasst, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen für eine bestimmte Gruppe von Personen die Kosten für medizinische Leistungen übernehmen.