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Einnahmenorientiertes Leistungsangebot: Wie viele Behandlungsfälle Praxen künftig noch bezahlt bekommen

Um rund 2,7 Milliarden Euro will die Bundesregierung die Gelder für den ambulanten Bereich im nächsten Jahr kürzen. Wie sich das auf die Patientenversorgung auswirkt, hat die KBV gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen berechnet. In der Broschüre „Einnahmenorientiertes Leistungsangebot“ ist für alle Fachgruppen dargestellt, wie viele Behandlungsfälle die Praxen künftig noch bezahlt bekommen.

Im kommenden Jahr sind demnach insgesamt rund 46 Millionen Behandlungsfälle nicht finanziert. In der Broschüre sind für jede Fachgruppe die durchschnittlichen Fallzahlen je Arzt und Quartal ausgewiesen, die bisher geleistet und die künftig noch bezahlt werden. Dabei zeigt sich je nach Fachgruppe ein Minus von bis zu 23 Prozent. Außerdem können Ärztinnen und Ärzte sehen, wie viele Patienten sie im Durchschnitt behandeln müssen, wenn sie nur die geforderten Mindestsprechstunden für gesetzlich Krankenversicherte leisten würden. Alle Daten gibt es bundesweit und für jede Kassenärztliche Vereinigung.

„Die Zahlen verdeutlichen, was Praxen heute leisten und ab wann diese Versorgung nicht mehr finanziert und von der Bundesgesundheitsministerin offenbar auch nicht mehr gewünscht wird“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, den PraxisNachrichten. „Denn wer Kürzungen in einem solchem Umfang vorsieht, sollte wissen, dass dies die Versorgung nachhaltig verändern wird.“ An die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft gerichtet betonte Gassen: „Wenn die gesetzliche Krankenversicherung nur noch das Geld für die Versorgung ihrer Versicherten ausgeben soll, was sie zuvor eingenommen hat, dann gilt das auch für die Praxen.“ Das bedeute im Umkehrschluss: „Keine Leistung ohne Vergütung“.

Behandlungsfallzahlen sind Richtwerte  

Die in der Broschüre genannten Fallzahlen basieren auf den Ergebnissen der KBV-Abrechnungsstatistik. Eingeflossen sind die Daten von Ärzten und Psychotherapeuten mit einem vollen Versorgungsumfang. Für die Darstellung der Fälle, für die das bereitgestellte Geld der Krankenkassen im nächsten Jahr maximal reicht, wurden die geplanten Kürzungen berücksichtigt.  

Bei den Fallzahlen handelt es sich um Durchschnittswerte der jeweiligen Fachgruppe, nicht um Werte für die einzelne Praxis. Diese können höher oder niedriger liegen, je nachdem wie viele Patientinnen und Patienten dort versorgt werden. Auch die Fallzahlen für die mindestens zu leistenden 25 Sprechstunden pro Woche dienen als Richtwert. Mit diesen Zahlen soll der Politik die Größenordnung der möglichen Auswirkungen aufgezeigt werden. 

Auf der KBV-Vertreterversammlung am Montag in Hannover hatte Gassen auf die schwerwiegenden Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die ambulante Versorgung hingewiesen und erklärt, dass es keine Leistungen jenseits des Budgets geben werde. Die Kassenärztlichen Vereinigungen würden gemäß der gesetzlichen Vorgaben Regelungen zur Honorarverteilung treffen, die Ärzte und Psychotherapeuten bei der Einhaltung ihres gesetzlichen Versorgungsauftrags unterstützen und ihnen eine bessere Kalkulationssicherheit hinsichtlich der Höhe ihres zu erwartenden Honorars ermöglichen sollen.

 

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