KBV: Klageweg wegen Psychotherapie-Vergütung beschritten
Der KBV-Chef zeigte sich zuversichtlich: „Wir gehen davon aus, dass entweder das Bundesministerium für Gesundheit seiner Rechtsaufsicht nachkommt, den Beschluss beanstandet oder wir vor dem Gericht obsiegen werden.“ Aktuell prüfe das Ministerium den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA). „Wir sind der festen Überzeugung, dass er aus Rechtsgründen zu beanstanden wäre.“
Die Klage ist verbunden mit einem Antrag im Eilrechtsschutz. Damit versucht die KBV, die sogenannte aufschiebende Wirkung ihrer Klage wiederherzustellen, so dass der BA-Beschluss bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht vollzogen werden kann. Den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hatte die KBV damit begründet, dass der BA-Beschluss „offensichtlich rechtswidrig“ ist.
Dreh- und Angelpunkt der Auseinandersetzung ist, dass die laut Gesetz festzulegende „angemessene Vergütung“ der psychotherapeutischen Leistungen in den vergangenen Jahren aufgrund einer Modellberechnung vorgenommen wurde. Geprüft wird, ob der erzielbare Umsatz einer psychotherapeutischen Praxis einem modellhaft ermittelten Mindestumsatz (von ausgewählten Facharztgruppen im unteren Einkommensbereich) entspricht.
Breiter Protest
Der Beschluss des EBA hatte breiten Protest hervorgerufen. In zahlreichen Städten waren deshalb in den vergangenen Wochen tausende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf die Straße gegangen. Sie forderten eine Rücknahme des Beschlusses und warnten die Politik vor weiteren Sparmaßnahmen.