Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV:
Das BMG plant ein Primärarztsystem, was erwarten Sie?
Wir sind nach wie vor überzeugt, dass wir von einem primärärztlichen Steuerungssystem sprechen und nicht von einem Primärversorgungssystem. Das sind ganz gewaltige Unterschiede. Primärversorgung durch Dritte bedeutet, wir haben neue Säulen, neue Verantwortlichkeiten, neue Ansprechpartner. Wenn das politisch gewünscht wäre, dann müsste die Politik das erklären bei Bürgerinnen und Bürgern und auch entsprechend organisieren.
Und ein primärärztliches Steuerungssystem?
Wenn wir über primärärztliche Steuerung reden, da hat die KBV ein gutes und geeintes Konzept vorgelegt, das vorsieht, dass die primärärztliche Steuerung in hausärztlichen, kinderärztlichen Praxen stattfindet, aber auch zum Beispiel in gynäkologischen Praxen stattfinden könnte, wenn Gynäkologen sich dieser Aufgabe der Steuerung annehmen wollen würden. Und freien Zugang gibt es auf jeden Fall in die Gynäkologie, in die Augenheilkunde und auch in die Psychotherapie nach wie vor Direktzugang. Alles weitere würde dann über Überweisungen, qualifizierte Überweisungen gemacht werden. Wir haben ein System der 116117-Plattform, die hauptsächlich digital, aber auch telefonisch zur Verfügung steht für die Akut- und Notfallversorgung, für den Bereitschaftsdienst und für all diejenigen Menschen, die tatsächlich keine Bindung an eine solche steuernde Praxis finden können. Das heißt auch da alles aus einer Hand vom Akut- und Bereitschaftsdienst bis hin zur langjährigen Betreuung.
Was würde das für die Patienten heißen?
Primärärztliche Versorgung zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass Menschen langjährige Bindungen an die Praxen haben, denn da erst entsteht der wirkliche Mehrwert und über allem steht die unbedingte Forderung, es muss Verbindlichkeit geben, und zwar nicht nur für die Praxen über das, was sie tun und lassen müssen, was Steuerung ist, wie Steuerung beschrieben wird, sondern auch für Patientinnen und Patienten, was es bedeutet, sich dann an solche Steuerungsmodelle zu binden und auch an die Vorgaben aus dieser Steuerung zu halten. Wenn wir also Patientinnen und Patienten gemäß dem medizinischen Bedarf tatsächlich versorgen, dann muss auch diese Versorgung gelten und es kann nicht sein, dass parallel dazu weitere beliebig in Anspruch genommen werden.
Wie passt dieses Gesetzesvorhaben mit den vielen anderen zusammen?
Das ist ja eine der großen Herausforderungen bei all diesen Gesetzen. Zum Beispiel das Notfallgesetz wird natürlich unmittelbar Auswirkungen haben auf die Frage der primärärztlichen Versorgung. Die Krankenhausreform wiederum hat Auswirkungen auf das Notfallgesetz und umgekehrt. Das muss man als zusammenhängendes System denken. Und was natürlich ganz besonders schädlich ist, ist das Spargesetz. Man kann Hausärztinnen, Hausärzten, Kinderärzten schlechterdings abverlangen, dass sie noch viel mehr tun sollen, steuern sollen, die Fachärzte Termingarantien geben sollen und gleichzeitig dann die Honorare kürzen und bei Haus- und Fachärzten wieder die Deckel einführen, nachdem man sie gerade erst entbudgetiert hat. Das ist zynisch, das ist auch nicht nachvollziehbar und das ist überhaupt keine Reform, sondern ganz und ein ganz klar Kaputtsparen des ambulanten Systems.
Ist vor dem Hintergrund des Spardrucks eine sinnvolle Ausgestaltung überhaupt möglich?
Das wird zumindest eine große Herausforderung, denn die primärärztliche Steuerung wird kein Sparmodell sein. Das wird keine Kosten reduzieren. Im Idealfall wird es dazu führen können, dass wir die Arbeitslast in Zukunft bei der demografischen Entwicklung überhaupt noch werden leisten können und dass die Kosten nicht weiter explodieren. Das wird also eigentlich die Aufgabe einer solchen Steuerung sein. So eine Steuerung ist aber zuerst einmal aufwendig, denn sie verlangt natürlich ganz viel Leistung der Praxen und sie verlangt und bedingt eben auch, dass Patientinnen und Patienten sich tatsächlich an eine solche Steuerung auch binden.
Was sind denn die Kernvoraussetzungen, damit primärärztliche Steuerung funktionieren kann?
Das eine ist natürlich tatsächlich, wenn man an den Sparmaßnahmen in der Form festhält oder sie gar noch verschärft, dann ist schon die Frage, wie man von den Praxen Mehrarbeit erwartet, wenn gleichzeitig die Umsätze gekürzt werden. Das widerspricht allen wirtschaftlichen Logiken, die man kennt und wird natürlich nicht zum Erfolg führen. Insofern ist das tatsächlich eine Grundvoraussetzung. Das zweite ist die Frage, wie wir mit den digitalen Plattformen, mit 116117 umgehen, was es dort für gesetzliche Grundlagen gibt. Und die dritte und wichtigste Frage ist, wie viel Verbindlichkeit wird Bürgerinnen und Bürgern zugemutet? Wir halten die für absolut unabdingbar und alle OECD-Erkenntnisse über die europäischen Partner zeigen, dass dort kein Steuerungssystem ohne Verbindlichkeit funktioniert und insofern ist das eigentlich die absolute Kernvoraussetzung.
Wie bringt sich die KBV in den Gesetzgebungsprozess ein?
Wir sind im dauernden Dialog. Wir haben Papiere geschrieben. Diese Papiere liegen auch im BMG und im Parlament vor. Das heißt, es gibt ausgearbeitete und durchdachte, zusammenhängende Konzepte, wie man das machen kann. Konzepte, von denen wir überzeugt sind, damit können wir den Bedarf der nächsten Jahre decken mit den vorhandenen Arbeitskräften. Dazu gehört auch selbstverständlich die Teamarbeit in Praxen. Ich bin immer wieder erstaunt, dass so getan wird, als wäre die neu erfunden. Das ist etwas ganz Ursächliches und Notwendiges und schon immer Vorhandenes in Praxen. Und Teamarbeit ist notwendig, Delegation ist notwendig, die Weiterqualifizierung von Mitarbeitenden ist notwendig. Natürlich muss dann aber auch der Umsatz einer Praxis stimmen, damit man sich immer weiter und immer besser ausgebildete Arbeitskräfte leisten kann und damit man die Last auf viele Schultern verteilen kann. Da sind die Praxen schon lange dran und hier würde natürlich in einem primärärztlichen Steuerungssystem auch eine andere Logik der Vergütung folgen müssen. Die Quartalsbindung müsste aufgehoben werden. All diese Dinge gibt es, da kann man Copy Paste machen. Da gibt es gute Vorgaben auf der einen wie auf der anderen Seite dazu, die aber bei uns nicht gelten. Und die bisherigen Gesetzentwürfe, zum Beispiel zur Vorsorge- und Versorgungspauschale, sind da viel zu kurz gesprungen. Das ist auch jedem Kundigen klar gewesen. Auch hier gilt: Die Patientenbindung war nicht vorhanden, insofern war keine zusammenhängende Lösung dort zu finden. Und das alles muss jetzt kommen und dann können wir da auch zuversichtlich in ein solches System gehen.