Praxisnachricht
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RSV-Prophylaxe bei gesunden Säuglingen vorerst weiterhin nur mit Nirsevimab

Zur RSV-Prophylaxe bei gesunden Neugeborenen und Säuglingen sollten Vertragsärzte vorerst weiterhin nur Nirsevimab verabreichen. Der seit Kurzem zugelassene monoklonale Antikörper Clesrovimab muss erst noch in die RSV-Prophylaxeverordnung aufgenommen werden, bevor gesetzlich Krankenversicherte darauf Anspruch haben. Dies soll demnächst erfolgen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Anfang September neben Nirsevimab (Handelsname Beyfortus) auch Clesrovimab zur Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison. Das Präparat mit dem Handelsnamen Enflonsia ist seit April als weiteres Arzneimittel zur Prävention von RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege bei Neugeborenen und Säuglingen während ihrer ersten RSV-Saison zugelassen und seit Juni auch auf dem deutschen Markt verfügbar.

Das Bundesgesundheitsministerium will nun die RSV-Prophylaxeverordnung um Clesrovimab erweitern. Dies ist erforderlich, damit auch gesunde gesetzlich krankenversicherte Kinder unter einem Jahr auf die Versorgung mit Arzneimitteln, die den monoklonalen Antikörper Clesrovimab enthalten, Anspruch haben. In dem Referentenentwurf zur Anpassung der Verordnung begründet das Bundesgesundheitsministerium die Erweiterung mit einer höheren Versorgungssicherheit.

Bislang ist in der Verordnung nur der langwirksame monoklonale Antikörper Nirsevimab aufgeführt. Erst mit der Erweiterung um Clesrovimab sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, auch für diesen Wirkstoff die Kosten zu übernehmen. Bis zum Inkrafttreten der angepassten Verordnung sollten Ärztinnen und Ärzte deshalb weiterhin nur Nirsevimab verabreichen.

Eine Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie ist nicht erforderlich, wie der Gemeinsame Bundesausschuss heute klargestellt hat. Der Grund ist, dass es sich bei der RSV-Prophylaxe mit monoklonalen Antikörpern nicht um eine klassische Schutzimpfung handelt, sondern um eine passive Immunisierung.

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