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KBV-Vorstand begrüßt härtere Strafen bei Angriffen auf Ärzte
„Wir begrüßen es außerordentlich, dass die Bundesregierung den besonderen strafrechtlichen Schutz nicht nur ausdrücklich ausweitet auf die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sowie ihre Teams in den Praxen, sondern nun auch härtere Strafen verhängen will“, erklärten die Vorstände der KBV, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, in einer Pressemitteilung.
Das sei folgerichtig – und von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen stets eingefordert worden. Entscheidend sei, dass das Schutzversprechen auch umgesetzt werde und die Strafverfolgungsbehörden im Anzeigenfalle konsequent handelten, hieß es weiter.
Der besondere strafrechtlichen Schutz gilt bislang vor allem für medizinisches Personal in Notaufnahmen und im ärztlichen Notdienst gilt. Dieser soll nun auf den gesamten Berufsalltag ausgeweitet werden. Konkret soll der Schutz in Paragraf 323c Strafgesetzbuch verankert werden. Wer einen Arzt, einen Angehörigen eines anderen erfassten Heilberufs oder dessen Mitarbeitende bei der beruflichen Tätigkeit tätlich angreift, muss nach dem Gesetzentwurf mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren rechnen. Besonders schwere Fälle sollen mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren geahndet werden.
Dass der Gesetzentwurf ausdrücklich den Praxisalltag einbezieht, begründet die Bundesregierung mit der zunehmenden Gewalt auch in Arztpraxen. So hatten 2024 bei einer Befragung der KBV rund 43 Prozent der Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitenden angegeben, in den vorangegangenen fünf Jahren körperliche Gewalt während ihrer beruflichen Tätigkeit erlebt zu haben. 80 Prozent erfuhren demnach im Jahr 2023 verbale Gewalt. An der Befragung hatten mehr als 7.500 Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitende teilgenommen.
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