Praxisnachricht
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Urologische Tumoren und Lymphome: Neue Anforderungen für ASV-Teams

ASV-Teams für urologische Tumoren und Lymphome können weitere Fachgruppen zur Behandlung von Patienten einbinden. Zur Umsetzung der neuen Anforderungen haben sie ein Jahr Zeit. Darüber hinaus sind weitere Anpassungen für mehrere ASV-Erkrankungen am 22. September in Kraft getreten.

Die Änderungen der Richtlinie für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) im März beschlossen (die PraxisNachrichten berichteten).

Urologische Tumoren: Bei Prostatakarzinom auch Nuklearmediziner im Kernteam

Bisher waren Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin lediglich als hinzuzuziehende Fachgruppe im ASV-Team für urologische Tumoren vorgesehen. Jetzt ist das Kernteam (Ebene 2) um diese Fachgruppe zu erweitern, wenn Patienten mit Prostatakarzinom behandelt werden.

Hintergrund ist, dass Lutetium (117Lu) Vipivotidtetraxetan zur Therapie des metastasierten, kastrationsresistenten Prostatakarzinoms unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden kann. Diese Therapie wird in der Regel durch Nuklearmedizinerinnen und Nuklearmediziner durchgeführt. Sofern das im ASV-Team der Fall ist, müssen bestehende ASV-Teams spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Beschlusses, also bis September 2027, um die neue Fachgruppe erweitert werden. Hierfür stellen sie einen Änderungsantrag beim erweiterten Landesausschuss.

Lymphome: Humangenetiker können hinzugezogen werden

Auch vererbbare Erkrankungen wie die Sichelzellanämie und die Thalassämie können zur Aufnahme in die ASV führen. Deshalb können jetzt auch Humangenetikerinnen und Humangenetiker für bestimmte molekulargenetische Fragestellungen als hinzuzuziehende Fachgruppe (Ebene 3) eingebunden werden.

Der GBA hat sie daher in der ASV-Anlage zu Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schweren Erkrankungen der Blutbildung ergänzt. Auch hier muss das ASV-Team innerhalb eines Jahres entsprechend angepasst und ein Änderungsantrag beim erweiterten Landesausschuss gestellt werden, sofern Patienten mit den aufgeführten Erkrankungen im Team behandelt werden.

Weitere Anpassungen betreffen die chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (Öffnung für die mikroskopische Kolitis), die neuromuskulären Erkrankungen (Aufnahme neuropathische heredofamiliäre Amyloidose) sowie leistungsbezogene Qualitätsanforderungen für die Bereiche Ultraschall, kurative Mammographie und Vakuumbiopsie der Brust (keine Änderungen für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte). Darüber hinaus wird nun auch die neue Berufsgruppe der Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten in der ASV berücksichtigt.

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