Praxisnachricht
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  • Humangenetik

Hereditäres Mamma- und Ovarialkarzinom: Genetische Untersuchung bei bekannter Mutation im EBM neu geregelt

Die Untersuchung auf konstitutionelle Mutationen eines erblichen Brust- und Eierstockkrebs bei bekannter Mutation rechnen Ärzte über die neue Gebührenordnungsposition 11450 ab. Hintergrund sind die umfangreichen strukturellen Anpassungen im Abschnitt 11.4 EBM zum 1. Oktober.

Bis Ende des dritten Quartals haben Ärztinnen und Ärzte die Untersuchung über die Gebührenordnungsposition (GOP) 11518 abgerechnet. Zum 1. Oktober wurde diese in die GOP 11723 überführt (Zuschlag zu den GOP 11700 bis 11708 für die Untersuchung auf eine oder mehrere bei genetisch verwandten Personen bekannte konstitutionelle Mutation/en), die für die genetische Diagnostik des hereditären Mamma- und Ovarialkarzinoms aufgrund des Ausschlusses nicht berechnungsfähig ist.

Die Umstrukturierungen des Abschnitts 11.4 EBM erfolgten zusammen mit den drastischen Kürzungen in der Humangenetik, die der Erweiterte Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der KBV beschlossen hatte (die PraxisNachrichten berichteten).

Neue GOP stellt Status quo wieder her

Der Bewertungsausschuss hat jetzt rückwirkend zum 1. Oktober die GOP 11450 in den Abschnitt 11.4.2 EBM aufgenommen (Bewertung: 1.282 Punkte / 163,33 Euro). Damit wird die Untersuchung auf eine oder mehrere konstitutionelle Mutationen(en) bei einem hereditären Mamma- und Ovarialkarzinom bei bekannter Mutation bei genetisch verwandten Personen und/oder aufgrund einer nachgewiesenen Mutation in Tumorgewebe vergütet.

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