Steiner: Zugriff der Krankenkassen auf ePA-Daten ist nicht akzeptabel
Grundsätzlich unterstütze die KBV eine sinnvolle Digitalisierung im Gesundheitswesen, wenn sie dazu führe, dass die Versorgungsprozesse verbessert und die Praxen tatsächlich entlastet würden, betonte Steiner in einem Video-Interview anlässlich der gestrigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Gesundheits-Digitalgesetz (GeDIG). „Was wir nach wie vor sehr kritisch sehen und für nicht akzeptabel halten, ist die Erweiterung der Möglichkeiten für die Krankenkassen, auf die Daten ihrer Versicherten in der elektronischen Patientenakte zugreifen zu können, diese zu analysieren und dann ihren Versicherten entsprechende Hinweise zu geben“, sagte das für Digitalisierung zuständige KBV-Vorstandsmitglied im Video-Interview.
Es gebe keinerlei Nachweis, dass der Zugriff der Krankenkassen auf die Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) irgendeinen Nutzen mit sich brächte. Im Gegenteil. „Aus unserer Sicht führt das vielmehr zu einer Verunsicherung der Patienten und natürlich dann auch zu mehr Beratungsaufwand in den Praxen für diese Patienten“, warnte Steiner vor den Folgen des Gesetzes.
„Ein massiver Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis“
Wenn das Gesetz in der vorgelegten Form verabschiedet werde, räume es den Kassen gar die Möglichkeit ein, Profile ihrer Versicherten anzulegen, was ein Diskriminierungsrisiko darstelle. All diese Punkte hätten das Potenzial, das Arzt-Patienten-Verhältnis zu gefährden. „Das ist ein massiver Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis, vor allem im Hinblick darauf, dass Patienten letztendlich im Arzt-Patienten-Gespräch vertrauliche Inhalte offenbaren und diese Vertraulichkeit wäre damit nicht mehr gewährleistet oder zumindest ist das ein Einschnitt in diese Vertraulichkeit“, sagte das KBV-Vorstandsmitglied. Steiner zeigte sich überzeugt, dass dadurch auch die Akzeptanz der ePA erheblich negativ beeinflusst werden könnte.
Digitaler Einstieg in die Versorgung auch über die 116117
Mit Blick auf den Zugang der Menschen zu medizinischer Versorgung, betonte Steiner, dass die zentrale Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten zunächst immer die Praxen seien. Nur in den Fällen, in denen diese nicht erreichbar wären oder Patienten keinen Haus- und Facharzt hätten, sei ein digitaler Versorgungseinstieg zur Ergänzung sinnvoll. Dieser könne aber nicht allein über die Apps der Krankenkassen funktionieren. „Das wäre weder diskriminierungsfrei noch entspricht das der Versorgungsrealität, denn nur ein Bruchteil der Versicherten hat tatsächlich eine ePA-App der Krankenkasse“, sagte Steiner. Auch ein Kassenwechsel oder ein veraltetes Betriebssystem auf dem Smartphone könne diesen Einstieg erschweren.
Hingegen gebe es einen etablierten, auch in der Bevölkerung bekannten digitalen Versorgungseinstieg über die 116117-App sowie das Webangebot der 116117. „Wir fordern deshalb einen gleichberechtigten Einstieg auch für die digitalen Angebote der 116117“, verlangte das KBV-Vorstandsmitglied.
Lobend äußerte sich Steiner in Hinblick auf jene Teile des Gesetzentwurfs, die stärkere Durchgriffsrechte für die gematik zur Stabilisierung der Telematikinfrastruktur (TI) vorsehen. „Das ist eine sinnvolle und sehr notwendige Maßnahme.“ Eine stabile TI sei das A und O in der ambulanten Versorgung, betonte sie. „Positiv sehen wir auch die Verpflichtung der PVS-Hersteller, zukünftig ihre Daten den Praxen interoperabel zur Verfügung zu stellen und das auch kostenfrei zur Verfügung stellen.“
Versorgungsfachdienst für eÜberweisungen
Steiner warb für eine Verpflichtung der gematik, einen Versorgungsfachdienst für elektronische Überweisungen bereitzustellen und zu betreiben – ähnlich wie für das eRezept. Dieser sei erforderlich, damit die überweisende Praxis nicht nur das Überweisungsformular, sondern auch zusätzliche Informationen wie Vorbefunde oder Medikationspläne mit übermitteln könne. Die mit- und weiterbehandelnde Praxis wiederum müsse diese Informationen bereits im Vorfeld eines Termins zur Verfügung haben.
Dies sei beim Versorgungsfachdienst gewährleistet, bei der ePA hingegen nicht, betonte Steiner. Gegen die ePA zur Übermittlung der eÜberweisung spreche ferner, dass nicht alle Versicherten eine solche Akte hätten oder Daten verbergen oder löschen könnten. Steiner betonte, dass es bei der eÜberweisung darum gehe, die innerärztliche Kommunikation zu verbessern und Informationen zu Patienten sicher, zuverlässig, transparent und schnell bereitzustellen.
Im Übrigen erwarte die KBV weiterhin die Rücknahme von Sanktionen, die sich gegen Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten in jenen Fällen richteten, wenn PVS-Systeme die verpflichtenden technischen und gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten.
Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen – kurz GeDIG – vorige Woche erstmals beraten. Für Mitte November ist die zweite und dritte Lesung geplant. Danach geht das Gesetz zur abschließenden Befassung an den Bundesrat.