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Maßnahmen zum Bürokratieabbau gehen noch nicht weit genug – BMG legt Gesetzentwurf vor
Die Maßnahmen zum Bürokratieabbau gingen teilweise in die richtige Richtung, seien aber noch nicht konsequent genug, erklärten die Vorstände der KBV, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, in einer ersten Stellungnahme. Sie monierten, dass zu wenige Vorschläge der KBV aufgegriffen würden. Durch deren Umsetzung könnten jährlich rund 400 Millionen Euro eingespart und acht Arbeitstage pro Praxis frei werden. Die Vorschläge betreffen unter anderem die unzähligen, oft kleinteiligen Anfragen von Krankenkassen und Behörden, unnötige Dokumentationsvorgaben sowie Regresse.
Positiv sei, dass der Gesetzgeber nun endlich die von der KBV geforderte Geringfügigkeitsgrenze für Prüfanträge einführen wolle, betonten die Vorstände. Damit könnte die Antragsflut der Krankenkassen bei Verordnungen deutlich eingedämmt und der bürokratische Aufwand für die Praxen erheblich reduziert werden. Denn oft ginge es um Rückforderungen von durchschnittlich 40 bis 50 Euro, den Verfahrenskosten von über 300 Euro gegenüberstünden.
Um die Praxen spürbar zu entlasten, dürfe sich die Geringfügigkeitsgrenze allerdings nicht auf die Betriebsstättennummer und damit auf die gesamte Praxis beziehen, sondern auf den einzelnen Arzt, forderte der Vorstand. Zudem müsse die 300-Euro-Grenze auch für die Abrechnungsprüfungen der Krankenkassen gelten.
Krankenkassen müssen DMP umsetzen
„Richtig und begrüßenswert finden wir, dass die Krankenkassen verpflichtet werden sollen, Disease-Management-Programme vertraglich zu vereinbaren“, betonte der Vorstand. Im Gemeinsamen Bundesausschuss seien seit Jahren eine ganze Reihe an strukturierten Behandlungsprogrammen aufgelegt worden, die die Versorgung chronisch kranker Menschen verbessern könnten, aber seitens der Krankenkassen nie oder nur vereinzelt umgesetzt worden seien. Dass der Referentenentwurf nun einen Kontrahierungszwang für die Kassen vorschreibe, sei gut und richtig.
Weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der ambulanten Versorgung betreffen unter anderem das Antrags- und Gutachterverfahren in der Psychotherapie, das digitalisiert werden soll. Für psychotherapeutische Kurzzeittherapien soll das bisherige zweistufige Antragsverfahren durch ein einstufiges ersetzt werden. Erleichterungen sieht der Referentenentwurf außerdem in der Qualitätssicherung vor. Das sogenannte Once-Only-Prinzip soll dafür sorgen, dass Ärztinnen und Ärzte nicht mehr gleiche oder ähnliche Daten in unterschiedlichen Formaten mehreren Stellen melden müssen.