• Top-Thema
  • Pressemitteilung
  • Aktualisierungsdatum:
  • Bürokratieabbau

KBV-Vorstand: „Teilweise richtige Richtung, aber noch nicht konsequent genug“

In einer ersten Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Hilfsmittelversorgung und Maßnahmen zum Bürokratieabbau erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

„Die Maßnahmen zum Bürokratierückbau gehen teilweise in die richtige Richtung, sind aber noch nicht konsequent genug. Leider sind zu wenige unserer Vorschläge aufgegriffen worden, die in ihrer Gesamtheit ein jährliches Entlastungspotenzial von rund 400 Millionen Euro mit sich bringen würden. Oder in der fast noch kostbareren Währung Zeit ausgedrückt, würden sie jeder Praxis im Schnitt acht Arbeitstage mehr einräumen, die die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen für die Versorgung ihrer Patienten nutzen könnten, anstatt sich mit Bürokratie zu beschäftigen. 

Auf der Positivseite des vorliegenden Referentenentwurfs stehen die Einführung einer 300-Euro-Geringfügigkeitsgrenze, die Digitalisierung psychotherapeutischer Antragsverfahren sowie die Vereinfachung von Qualitätssicherungsprozessen. Aber auch das leider nur mit Einschränkungen. So sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass sich die Entlastung bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen nur auf die Betriebsstätte bezieht und eben nicht – wie es eigentlich sinnvoll wäre – auf den einzelnen Arzt, das muss dringend noch angepasst werden. Außerdem gilt sie nicht für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen (Abrechnungsprüfungen), wie von uns gefordert.

Richtig und begrüßenswert finden wir, dass die Krankenkassen verpflichtet werden sollen, Disease-Management-Programme (DMP) vertraglich zu vereinbaren. Im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) sind bereits seit Jahren eine ganze Reihe an strukturierten Behandlungsprogrammen aufgelegt worden, die die Versorgung chronisch kranker Menschen verbessern, aber seitens der Krankenkassen nie oder nur vereinzelt umgesetzt wurden. Dass der Gesetzentwurf nun einen Kontrahierungszwang für die Kassen vorschreibt, ist gut und richtig. Endlich, möchte man hinzufügen.“

Weitere Informationen

link-allgemein