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Ausbau von Mammographie-Screening ist richtig – aber auch die Finanzierung muss gesichert sein

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat beschlossen, die Altersgrenze für das Mammographie-Screening-Programm für Frauen auf 45 Jahre zu senken. Dazu erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

„Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebserkrankung bei Frauen – etwa jede zehnte Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens daran. Deshalb begrüßen wir, dass künftig weitere Frauen an dem bewährten Früherkennungsprogramm teilnehmen können. Denn Mammographie-Screening rettet Leben. Allerdings sei auch gesagt: Die Finanzierung dafür muss, wie auch bei anderen Präventionsleistungen, gesichert sein. Denn mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz unterliegen ab Januar 2027 fast alle extrabudgetären Untersuchungen und Behandlungen, darunter auch Früherkennungsuntersuchungen, einer strengen Budgetierung. Prävention muss – und das war eigentlich auch politischer Konsens – gefördert und ausgebaut werden. Doch mit ihrem Spargesetz droht die gleiche Politik, sinnvolle Präventionsansätze, wenn nicht wieder zunichtezumachen, so doch deutlich zu erschweren. 

Durch die Absenkung der Altersgrenze haben künftig etwa 2,4 Millionen weitere Frauen Anspruch auf die Untersuchung. Das ist ein bundesweiter Zuwachs von etwa 17 Prozent der zu versorgenden Frauen auf dann knapp 17 Millionen. Wichtig war uns bei der Entscheidung des GBA, dass das organisierte Screening-Programm für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren ab 1. Januar 2028 zur Verfügung steht. Ab dann kann mit den meldebasierten Einladungen begonnen werden. Zuvor haben die Frauen die Möglichkeit, selbst einen Termin in einer Screening-Einheit zu vereinbaren. Mit der Absenkung der Altersgrenze verändern sich auch Art und Umfang des Früherkennungsprogramms.“

Aktuell richtet sich das Angebot an Frauen zwischen 50 und 75 Jahren. Der GBA hat entschieden, die untere Altersgrenze auf 45 Jahre abzusenken und die Krebsfrüherkennungs-Richtline entsprechend anzupassen. Dadurch können voraussichtlich ab August 2027 auch Frauen zwischen 45 und 49 Jahren an dem bundesweiten Programm zur Brustkrebs-Früherkennung teilnehmen. Vorausgegangen war eine ausführliche Prüfung von Studien durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Es kam in seinem Evaluationsbericht von August 2021 zu dem Ergebnis, dass auch in der Altersgruppe zwischen 45 und 49 Jahren der Nutzen der Untersuchung höher ist als das Risiko.

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