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Dr. Andreas Gassen: „Ersteinschätzung ist originär ärztliche Aufgabe“
„Es ist schon abstrus, vorzuschlagen, jede einzelne Krankenkasse solle eine eigene App zur digitalen Ersteinschätzung vorhalten. Und zugleich soll es ein bundesweites Terminvergabesystem unter Kassenhoheit geben. Darin spiegeln sich zwei Dinge wider: Unbändige Kontrolllust der Kassenfunktionäre und eine bewusste Verdrängung der Versorgungsrealität. Eine Ersteinschätzung ist zuallererst eine originär ärztliche Aufgabe, die sich nach medizinischen Kriterien richtet. Sie gehört nicht in die Hände von Krankenkassen, die versucht sein könnten, eine Ersteinschätzung eher als restriktives Instrument zu nutzen, um ärztliche Behandlungen im Einzelfall zu erschweren. Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen verfügen im Übrigen mit der 116117 über ein bundesweit eingesetztes System, über das Patienten online, per App und telefonisch sowohl Termine buchen als sich auch digital unter medizinischen Aspekten ersteinschätzen lassen können, wenn sie nicht wissen, welche Versorgungsebene die richtige ist. Das Rad muss also nicht noch einmal erfunden werden. Und um das auch klar zu sagen: Eine bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten lässt sich damit erzielen, aber keine schnellen Einsparungen. Zudem muss eine Steuerung auch mit Konsequenzen verbunden sein, wenn sich Versicherte partout nicht dran halten.“