Pressemitteilung
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  • Gewalt in Praxen

KBV-Vorstand: „Schutzversprechen umsetzen und konsequent handeln“

Das Bundeskabinett hat gestern das Gesetz zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens beschlossen. Dazu erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

„Wir begrüßen es außerordentlich, dass die Bundesregierung den besonderen strafrechtlichen Schutz nicht nur ausdrücklich ausweitet auf die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sowie ihre Teams in den Praxen, sondern nun auch härtere Strafen verhängen will. Das ist folgerichtig – und von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen stets eingefordert worden. Entscheidend ist, dass das Schutzversprechen auch umgesetzt wird und die Strafverfolgungsbehörden im Anzeigenfalle konsequent handeln. Dass der Gesetzentwurf ausdrücklich den Praxisalltag einbezieht, begründet die Bundesregierung auch mit Erfahrungen aus der ambulanten Versorgung. Wir haben im Jahr 2024 eine Befragung durchgeführt, an der mehr als 7.500 Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitende teilnahmen. 43 Prozent der Befragten gaben an, in den vorangegangenen fünf Jahren körperliche Gewalt während ihrer beruflichen Tätigkeit erlebt zu haben.“

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