Auf dieser Seite stellt die KBV einen Quartalsüberblick für Praxen bereit: Sie erhalten damit wichtige Änderungen des aktuellen Kalendervierteljahres auf einen Blick – von A wie Abrechnung bis V wie Verordnungen. Ausgewählte Service-Tipps und Terminhinweise runden das Angebot ab.
Abrechnung und Vergütung
Drastische Kürzungen in der Humangenetik
Seit 1. Oktober
Das vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Sparpaket für die Humangenetik greift ab 1. Oktober. Es sieht unter anderem eine Absenkung der Bewertung humangenetischer Leistungen sowie die Einführung zusätzlicher Mengenstaffelungen auf Praxisebene vor. Hierdurch soll der Leistungsbedarf für die humangenetische In-vitro-Diagnostik (EBM-Abschnitt 11.4) um 31 Prozent gekürzt werden. Die Kürzungen werden mit „deutlich gesunkenen“ Kosten für die Analysegeräte sowie für die Verbrauchsmaterialien begründet. Aus Sicht der KBV gibt es dafür keinerlei Belege, weshalb sie im Erweiterten Bewertungsausschuss gegen den Beschlussantrag gestimmt hatte.
Lungenkrebsfrüherkennung: Erweiterung um Praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
Seit 1. Oktober
Bei der Lungenkrebsfrüherkennung können jetzt auch Praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung Leistungen durchführen und abrechnen. Konkret geht es um die zwei Gebührenordnungspositionen (GOP) 01875 für das Erstellen eines Berichts, der eine medizinische Eignung gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinie dokumentiert, sowie die GOP 01876 für die Erstberatung des Patienten zur Lungenkrebsfrüherkennung.
Die Gebührenordnungsposition 01626 für die ärztliche Stellungnahme zur Genehmigung einer Cannabisverordnung bei der Krankenkasse kann nur noch höchstens dreimal im Krankheitsfall abgerechnet werden. Bislang war dies bis zu viermal möglich. Die EBM-Anpassung war notwendig, da Cannabis seit 30. Juli nur noch als Extrakt oder als Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden darf. Getrocknete Blüten sind nicht mehr verordnungsfähig.
Ärztinnen und Ärzte können jetzt die Sachkosten für Kaltschlingen bei Resektionen im Rahmen von Spiegelungen des Magen-Darm-Trakts über den EBM abrechnen. Hierzu wurde die Kostenpauschale 40460 erweitert. Sie war bislang nur für Hochfrequenzdiathermieschlingen berechnungsfähig.
Psychotherapie-Vereinbarung: EBM an Regelung zur Gruppentherapie angepasst
Seit 1. Oktober
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können Gruppentherapien von je 100 Minuten zweimal am Tag abrechnen, ohne dafür eine Pause zwischen den Sitzungen nachweisen zu müssen. Die Regelung war bereits in der Psychotherapie-Vereinbarung enthalten, bislang jedoch noch nicht im Abschnitt 35.2.2 (Gruppentherapien) des EBM.
Im EBM wurden mehrere Stellen angepasst. So wurde die Regelung zur Durchführungsvoraussetzung von Telekonsilien bei Röntgen- und CT-Aufnahmen im Abschnitt 34.8 EBM angepasst. Hintergrund ist, dass große Bilddateien mittlerweile mit dem E-Mail-Dienst KIM innerhalb der Telematikinfrastruktur übertragen werden können.
Spezifische Anbieter digitaler Bildübermittlungsdienste sind dadurch nicht mehr erforderlich. Daher ist die Nachweispflicht der Praxen gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen für die Nutzung spezifischer Anbieter obsolet.
Neben weiteren redaktionellen Anpassungen wurden Änderungen im Zusammenhang mit der Zulassung und messtechnischen Kontrolle von Audiometern erforderlich, da sich die gesetzlichen Grundlagen geändert hatten.
BA-Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes
Digitalisierung
Ausgabe neuer elektronischer Gesundheitskarten startet
Seit 1. Oktober
Die Krankenkassen geben jetzt nur noch elektronische Gesundheitskarten aus, die ausschließlich das Verschlüsselungsverfahren ECC unterstützen. Um Störungen im Praxisbetrieb und aufwändige Ersatzverfahren auf Papier zu vermeiden, benötigen Praxen einen Konnektor der Produktversion PTV6. Sie wurden aufgefordert, das entsprechende Software-Update bis zum 30. September zu installieren. Ohne das Update kann es laut gematik zu Problemen beim Verbindungsaufbau kommen.
RSV-Prophylaxe bei gesunden Säuglingen auch mit Clesrovimab möglich
Seit 1. Oktober
Zur RSV-Prophylaxe bei gesunden Neugeborenen und Säuglingen können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte jetzt auch Clesrovimab verabreichen. Der monoklonale Antikörper wurde neben Nirsevimab in die RSV-Prophylaxeverordnung aufgenommen. Auch der EBM wurde angepasst.
DMP Diabetes mellitus und Koronare Herzkrankheit: Software-Update erforderlich
Seit 1. Oktober
Die Software zur Dokumentation der Disease-Management-Programme Diabetes mellitus Typ 1 und 2 sowie Koronare Herzkrankheit bekommt ein Update. Die aktualisierte Software kommt bei Konsultationen seit dem 1. Oktober zum Einsatz.
„Impfen beim Profi“ – KBV startet Infokampagne und ruft zur Grippeschutzimpfung in Praxen auf
Die KBV hat eine mehrwöchige Informationskampagne zur Bedeutung von Schutzimpfungen gestartet. Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu motivieren, sich gegen Influenza und andere Infektionskrankheiten impfen zu lassen. Unter dem Motto „Impfen beim Profi“ machen KBV und Kassenärztliche Vereinigungen mit Plakaten, Motiven auf Bildschirmen im öffentlichen Raum sowie Beiträgen in sozialen Medien wie Instagram und Facebook auf die Bedeutung von Schutzimpfungen aufmerksam.;
Praxen, die die Kampagne unterstützen möchten, können verschiedene Materialien kostenlos nutzen. Dazu gehören Plakate, eine Infokarte für das Wartezimmer, ein Webbanner für die Praxishomepage sowie Vorlagen für Social-Media-Beiträge. Darüber hinaus bietet die KBV weitere Patienteninformationen speziell zur Grippeschutzimpfung und zu anderen Schutzimpfungen an.
Diagnoseliste unterstützt Praxen bei der Heilmittelverordnung
Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie: Manche Menschen benötigen aufgrund ihrer Erkrankung oder Schädigung über einen längeren Zeitraum Heilmittel. Eine Diagnoseliste der KBV bietet Praxen eine Übersicht, welche Verordnungen im Fall einer Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigt werden.
Serviceheft zu Verordnungen in Psychotherapiepraxen neu aufgelegt
Was Psychotherapeuten für die Verordnung von Leistungen wie Ergo- oder Soziotherapie wissen sollten, fasst ein Serviceheft der KBV zusammen. Es wurde aktualisiert und kann kostenfrei bestellt werden. Neu ist ein Kapitel zur Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen.
Kollegensuche mit erweiterten Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen
Die Kollegensuche der KBV bietet ab sofort genauere Angaben zur Barrierefreiheit von Praxen. Ärzte und Psychotherapeuten können damit gezielt nach Praxen suchen, die beispielsweise stufenlos zugänglich sind oder über weitere barrierefreie Ausstattungsmerkmale verfügen.
Praxis-App „KBV2GO!“ mit neuem Look und neuen Funktionen
Modern, personalisiert und regional: Die KBV stellt eine neue Version ihrer Praxis-App „KBV2GO!“ bereit. Ärzte, Psychotherapeuten und Praxisteams erhalten damit weitere Funktionen und einen noch besseren Service im mobilen Taschenformat. Das Update kann in den App-Stores heruntergeladen werden.