Praxisnachricht
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Hofmeister: Beratung bedeutet einen erheblichen Aufwand und muss auch vergütet werden

Unmittelbar vor der ersten Lesung des Entwurfs eines „Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ im Deutschen Bundestag betont der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister die Bedeutung der ärztlichen Beratung. Die könne es bei einer so wichtigen Frage wie der Organspende aber nicht zum Nulltarif geben.

Es sei wichtig, dass im Parlament über die Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organ- und Gewebespenden debattiert werde, betonte Hofmeister in einem Video-Interview. Doch gerade, weil die Widerspruchsregelung und geänderte Anforderungen an die Aufklärung einen höheren Beratungsaufwand für die Hausärzte bedeuten würden, sei es für ihn selbstverständlich, dass dies auch vergütet werde.

Insofern seien die Pläne der Regierung für Änderungen im Transplantationsgesetz und gleichzeitig das Ende Juli in Kraft getretene Spargesetz umsetzen zu wollen, alles andere als kohärent, sagte der KBV-Vize. „Für die bisher geregelte Beratung für die Organtransplantation wurde eine Ziffer eingeführt und das wurde auch vergütet.“ Schließlich bedeute die Patientenberatung einen erheblichen Aufwand. Doch im Spargesetz sei diese Ziffer nun gestrichen worden. „Das passt überhaupt nicht zusammen.“

Um den Patientinnen und Patienten bei dieser wichtigen Frage gerecht zu werden, müssten sich Hausärztinnen und Hausärzte Zeit nehmen. „Für diese Zeit muss es eine Vergütung geben. Es ist unverständlich, warum das den Sparmaßnahmen zum Opfer gefallen ist“, sagte Hofmeister. Die KBV erwarte daher, dass es angesichts des sinnvollen Ansinnens einer Widerspruchslösung im Parlament auch die Einsicht gebe, die Vergütung für die Beratung zur Organspende wieder ins Sozialgesetzbuch aufzunehmen.

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Transplantationsgesetz: Organspende fördern, Beratung abschaffen?

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