Gassen: Das ist ein herber Rückschlag für die Ambulantisierung – KBV fordert Erhalt der Hybrid-DRG
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hatten diese Woche einen entsprechenden Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung eingebacht, der auch Thema der Anhörung im Gesundheitsausschuss war. Er sieht die Streichung der Hybrid-DRG zum 1. Januar 2028 vor. Schon 2027 sollen Leistungen aus dem Hybrid-DRG-Katalog, die ohne Übernachtung erfolgen, nicht mit der Hybrid-DRG-Fallpauschale, sondern nach EBM vergütet werden.
„Wenn die Ambulantisierung wirklich gewollt ist, dürfen die Hybrid-DRG nicht abgeschafft werden“, stellte Gassen klar. Ohne sie gebe es keinen finanziellen Anreiz mehr, unnötige stationäre Operationen in den ambulanten Bereich zu verlagern. Die Krankenhäuser würden aus Kostengründen weiterhin Patienten stationär aufnehmen, obwohl sie ambulant operiert werden könnten.
Der KBV-Vorstandsvorsitzende wies auf das hohe Ambulantisierungspotential in Deutschland hin. „Es könnten mehr als vier Millionen stationär durchgeführte Operationen ambulant erfolgen. Dadurch wären Einsparungen von jährlich acht Milliarden Euro möglich, betonte er. Um dieses Potential zu heben, habe der Gesetzgeber die Hybrid-DRG Anfang 2024 eingeführt.
Keine Planungssicherheit für Vertragsärzte
„Für die Vertragsärzte wird sich durch die Abschaffung der sektorengleichen Vergütung die wirtschaftliche Grundlage deutlich verschlechtern“, warnte Gassen. Sie könnten bestimmte Operationen nicht mehr kostendeckend durchführen. Die Patienten, darunter auch Kinder, müssten zur OP wieder öfter ins Krankenhaus. „Viele Ärztinnen und Ärzte haben in Technik, Räume und Personal investiert, um mehr ambulant operieren zu können. Nun müssen sie erneut erleben, dass es keine Kalkulationssicherheit gibt.“ Dies sei mehr als enttäuschend und zugleich ein fatales Signal an junge Ärztinnen und Ärzte, die sich mit dem Gedanken trügen, sich niederzulassen.
Appell an Bundestag
Gassen appellierte an die Abgeordneten des Bundestags, den gerade erst begonnenen Prozess der Ambulantisierung fortzusetzen und nicht kurzfristigen Sparmaßnahmen zu opfern. „Die Einsparungen werden durch die Reduktion von stationären Liegezeiten langfristig deutlich größer sein als die Finanzierung der Hybrid-DRG.“
Kurzzeitfallpauschalen statt Hybrid-DRG
Der Gesetzgeber hatte die Hybrid-DRG zum 1. Januar 2024 eingeführt mit dem Ziel, dass Ambulantisierungspotential zu heben. Krankenhäuser und Vertragsärzte erhalten seitdem für ausgewählte Prozeduren eine einheitliche Fallpauschale – unabhängig davon, ob der Eingriff ambulant oder stationär erfolgt. Nun soll das System wieder abgeschafft und komplett durch Kurzzeitfallpauschalen ersetzt werden, die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in diesem Sommer zunächst ergänzend zur Hybrid-DRG gesetzlich eingeführt wurden. Kurzzeitfallpauschalen sollen stationäre Fälle mit bis zu drei Tagen und maximal zwei Übernachtungen erfassen.