KBV lehnt schärfere Terminmeldepflicht ab – Bundestag beschließt Notfallreform und Änderungen am Spargesetz
„Eine Verpflichtung zur Meldung von Terminen stellt einen erheblichen Eingriff in die durch das Grundgesetz garantierte Berufsausübungsfreiheit der Praxen dar“, erklärten die Vorstände der KBV, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, in einer Pressemitteilung. Sie wiesen darauf hin, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Termine nach dem jeweiligen medizinischen Bedarf vergeben. Eingriffe von außen in die Terminhoheit der Praxen führten zu einem „administrativen Chaos und machen einen freien Beruf zunehmend unfrei“.
Feste Terminkontingente
Ärzte und Psychotherapeuten sind bislang verpflichtet, „freie Termine“ an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu melden; sie können den Umfang selbst bestimmen. Künftig soll es feste Kontingente für Termine geben, die sie melden müssen. „Erst streicht die Politik die extrabudgetäre Vergütung für zusätzliche Termine, dann verschärft sie die Meldepflicht“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Gassen, den PraxisNachrichten. „Das ist die schlechteste Lösung, um die ambulante Versorgung am Laufen zu halten.“ Über Zwang und staatliche Eingriffe würde kein zusätzlicher Termin geschaffen.
Integrierte Notfallzentren und engere Verzahnung von 116117 und 112
Mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung soll die Akut- und Notfallversorgung in Deutschland umfassend neu geordnet werden. Vorgesehen ist unter anderem, dass flächendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) entstehen sollen, in denen Notaufnahmen und Notdienstpraxen der KVen unter einem Dach zusammenarbeiten. Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 von KBV und KVen soll darüber hinaus als Akutleitstelle ausgebaut werden, die die Patienten nach einer Ersteinschätzung dorthin leiten soll, wo ihnen am besten geholfen wird. Dabei ist eine enge Vernetzung mit den Rettungsleitstellen und der Rufnummer 112 vorgesehen.
Kritik blieb ungehört
Die KBV hatte im Vorfeld gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft Vorschläge unterbreitet, wie das Notfallsystem effizienter genutzt werden kann, und bis zuletzt auf notwendige Änderungen in den Gesetzesentwürfen gedrängt. Hauptkritikpunkt war die Schaffung von unnötigen Doppelstrukturen durch die Einrichtung eines 24/7-Dienstes.
Leider hat sich an der grundsätzlichen Kritik nichts geändert, wie der KBV-Vorstand feststellen musste. Es bliebe bei der Schaffung von unnötigen Parallelstrukturen, ohne zu klären, woher das dafür notwendige Personal kommen soll und wie das alles finanziert werden könne – und das in einer Zeit, wo dem ambulanten Bereich mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Milliarden entzogen würden.
Änderungen am Spargesetz
Mit der Notfallreform wurden auch mehrere Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, die die Koalitionsfraktionen vorige Woche eingebracht hatten. So sollen einige psychotherapeutische Leistungen sowie ambulante Operationen weiterhin extrabudgetär vergütet werden. Ebenso soll es keine Abschläge für Haus- und Kinderärzte geben. Die erst 2024 eingeführten Hybrid-DRG sollen trotz heftiger Kritik, unter anderem von der KBV und dem GKV-Spitzenverband, abgeschafft werden (die PraxisNachrichten berichteten).
Das Gesetz zur Notfallreform einschließlich der Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz muss nun noch abschließend im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.