Praxisnachricht
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Trotz Wartezeitendebatte: Bestehende Terminangebote werden unzureichend genutzt

Bereits jetzt bleiben die meisten Termine, die von den Praxen den Terminservicestellen gemeldet werden, ungenutzt. Von den letztlich von Patienten gebuchten Terminen wird ein großer Teil nicht wahrgenommen. „Hier werden von den Praxen Kapazitäten freigehalten, die nicht genutzt werden“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Es sei deshalb mehr als bedenklich, dass Ärzte und Psychotherapeuten künftig gesetzlich verpflichtet werden sollen, feste Kontingente an Terminen zu melden. Dies stelle einen erheblichen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar.

Nach einer aktuellen Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) haben die Praxen von Oktober 2025 bis September 2026 rund 3,58 Millionen Termine den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen gemeldet. Davon wurden nur rund zwei Millionen Termine online oder telefonisch über die 116117 gebucht.

Erhebliche Unterschiede gab es laut der Auswertung zwischen den Fachgruppen. Während in der Neurologie 91 Prozent und in der Psychotherapie 84 Prozent der angebotenen Termine gebucht wurden, betrug der entsprechende Anteil in der Allgemeinmedizin 25 Prozent und in der HNO-Heilkunde 28 Prozent. Auch in der Inneren Medizin (65 Prozent), Augenheilkunde (55 Prozent) und Frauenheilkunde (46 Prozent) variierten die Buchungsquoten deutlich.

Termine werden ohne Absage nicht wahrgenommen

Nach den vorliegenden Daten wurden 5,7 Prozent der gebuchten Termine von Patientinnen und Patienten abgesagt. Weitere 2,1 Prozent wurden ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen. Die tatsächliche Zahl dürfte allerdings höher liegen, da von den Praxen nicht alle ausgefallenen Termine systematisch in der Terminsoftware dokumentiert werden, weist das Zi in seinem Bericht hin. Schätzungen und Berichten zufolge könnte sie je nach Standort bis zu dreimal so hoch sein wie der erfasste Wert.

„Jeder Termin, der ohne Absage nicht wahrgenommen wird, fehlt möglicherweise einem anderen Patienten“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende, Dr. Dominik von Stillfried. Er wies auf den Koalitionsvertrag hin, in dem die Regierungsparteien einen schnelleren Zugang zur fachärztlichen Versorgung für Patienten vereinbart haben, die nach medizinischen Kriterien einen solchen Termin benötigten. „Angesichts begrenzter personeller und zeitlicher Ressourcen kann dieses Ziel nur erreicht werden, wenn vorhandene Behandlungskapazitäten möglichst effizient genutzt werden. Dazu gehört auch eine größere Verbindlichkeit bei der Terminbuchung“, fordert Stillfried. Im Sinne des Solidarprinzips sollten die Krankenkassen zudem prüfen, ob ein unentschuldigtes Fernbleiben von Versicherten finanzielle Konsequenzen haben sollte.

Verschärfung der Terminmeldepflicht

Ärzte und Psychotherapeuten sind seit 2016 verpflichtet, freie Termine an die Terminservicestellen zu melden. Dabei können sie selbst entscheiden, wie viele Termine sie melden. Jetzt hat der Gesetzgeber die Meldepflicht verschärft: Künftig soll es feste Kontingente für Termine geben, die Praxen melden müssen. Aus Sicht der KBV stellt dies einen erheblichen Eingriff in die durch das Grundgesetz garantierte Berufsausübungsfreiheit der Praxen dar. Die KBV kritisiert ferner, dass es keine Regelung über die finanziellen Folgen gibt, wenn ein gemeldeter Termin nicht gebucht wird. Je nach Umfang der Meldepflicht könne die Praxis ihre Bestandspatienten nicht mehr versorgen und nicht mehr das gesamte Praxisspektrum abdecken.

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