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Überprüfung von Hautkrebs-Screening und Gesundheitsuntersuchung hat begonnen
Die Überprüfung hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz veranlasst. Bei beiden Früherkennungsleistungen soll die Umstellung auf ein risikoadaptiertes beziehungsweise zielgruppenbasiertes Verfahren geprüft werden. In der Begründung zum Gesetz wird auf eine fehlende Evidenz der Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung verwiesen, die Versicherte alle zwei Jahre in Anspruch nehmen können. Demnach sei der Nutzen des Hautkrebs-Screenings durch eine Senkung der Mortalität bei Hautkrebs bislang nicht eindeutig belegt.
Dasselbe gilt für die Gesundheitsuntersuchung (Check-up) ohne Eingrenzung auf Personen mit besonderen Bedarfen und ohne Fokussierung auf einzelne Erkrankungen. Früherkennungsuntersuchungen mit einem Fokus auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen und damit zusammenhängenden Risiken sowie Begleit- und Folgeerkrankungen könnten hingegen zur Reduktion von Krankheitsrisiken, Sterblichkeit und Krankheitslast beitragen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Beratungsverfahren eingeleitet
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat nun die Beratungen zur Überprüfung des Hautkrebs-Screenings und der Gesundheitsuntersuchung eingeleitet. Er muss dabei berücksichtigen, welche Personengruppen vom Hautkrebs-Screening nachweislich profitieren – zum Beispiel Versicherte mit hellen Hauttypen, mit familiärer Vorbelastung oder solche, die von einer hohen UV-Belastung betroffen sind – und, ob die Häufigkeit des Hautkrebs-Screenings anzupassen ist.
Mit Blick auf die allgemeine Gesundheitsuntersuchung muss der GBA die Altersgrenzen, Zielgruppen, Häufigkeit der Untersuchungen, Untersuchungsinhalte, geschlechtsspezifische Besonderheiten und Zielerkrankungen überprüfen. Der Schwerpunkt liegt hierbei insbesondere auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie deren Risiken und Begleit- und Folgeerkrankungen. Die Überprüfung beinhaltet außerdem die Wertigkeit des Harnstreifentests und einer einmaligen Screening-Untersuchung im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung auf eine HIV-Infektion.
Mit einer Bewertung der aktuellen Studienlage wurde das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beauftragt. Sachverständige aus der medizinischen Wissenschaft und Praxis können bis zum 23. November ihre Einschätzungen abgeben und damit wertvolle Hinweise und Ergänzungen in das Verfahren einbringen (siehe Infokasten).
Fragebogen ausfüllen
Mit der Beantwortung eines Fragebogens können Expertinnen und Experten ihre Einschätzungen zum Hautkrebs-Screening oder zur Gesundheitsuntersuchung abgeben. Beide Fragebögen sind auf der Internetseite des GBA veröffentlicht und sind spätestens am 23. November per E-Mail an die Geschäftsstelle zu schicken.