Mammographie-Screening ab August auch für Frauen ab 45 Jahre
Aktuell richtet sich das Angebot an Frauen zwischen 50 und 75 Jahren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat entschieden, die untere Altersgrenze auf 45 Jahre abzusenken und die Krebsfrüherkennungs-Richtline entsprechend anzupassen.
Vorausgegangen war eine ausführliche Prüfung von Studien durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Es kam in seinem Evaluationsbericht von August 2021 zu dem Ergebnis, dass auch in der Altersgruppe zwischen 45 und 49 Jahren der Nutzen der Untersuchung höher ist als das Risiko. Deshalb wurde bereits im März die Brustkrebsfrüherkennungs-Verordnung aktualisiert (die PraxisNachrichten berichteten).
Weitere 2,4 Millionen Frauen anspruchsberechtigt
„Dass künftig weitere Frauen an dem bewährten Programm teilnehmen können, begrüßen wir, geben aber zu bedenken, dass auch die Finanzierung gesichert werden muss“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner den PraxisNachrichten. Hintergrund ist, dass mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab Januar 2027 fast alle extrabudgetären Untersuchungen und Behandlungen, darunter auch Früherkennungsuntersuchungen, Ausgabenbegrenzungen unterliegen.
Durch die Absenkung der Altersgrenze haben künftig etwa 2,4 Millionen weitere Frauen Anspruch auf die Untersuchung. Das ist ein bundesweiter Zuwachs von etwa 17 Prozent der zu versorgenden Frauen auf dann knapp 17 Millionen. Damit veränderten sich Art und Umfang des Früherkennungsprogramms, betonte Steiner. Dies habe die KBV im GBA deutlich gemacht. Bei ihrer Zustimmung zu dem Beschluss war der KBV außerdem wichtig, dass das organisierte Screening-Programm für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren ab 1. Januar 2028 zur Verfügung steht. Dann, so Steiner, könne mit den meldebasierten Einladungen begonnen werden. Zuvor hätten die Frauen die Möglichkeit, selbst einen Termin in einer Screening-Einheit zu vereinbaren.
Frauen können zunächst Termine vereinbaren – Einladung ab 2028
Durch den heutigen Beschluss kann die von den Screening-Einheiten und den Zentralen Stellen verwendete Software angepasst werden. Zudem sind in einigen Bundesländern die Voraussetzungen für Meldedatenlieferungen zu den neu anspruchsberechtigten Frauen zu prüfen und sicherzustellen.
Deshalb gilt der Anspruch für die 45- bis 49-jährigen Frauen nicht sofort, sondern frühestens ab 2. August 2027 – unter der Voraussetzung, dass in den einzelnen Bundesländern die erforderlichen technischen Anpassungen erfolgt sind und Meldedaten vorliegen. Frauen, die das entsprechende Alter erreicht haben, können sich dann selbst für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden.
Eine schriftliche Einladung per Post erhalten die Frauen frühestens ab Januar 2028. Auch hierfür ist das Vorliegen von Meldedaten nötig. Die Kontaktadressen finden sie auf der Internetseite des Mammographie-Screening-Programms nach Eingabe ihrer Postleitzahl (siehe unten). Für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren wird diese Selbsteinladung ab 2. August 2027 möglich sein.
Ein begleitendes Infoblatt stellt der GBA voraussichtlich ab Juni 2027 bereit. Dieses soll nicht nur Screening-Einheiten, sondern auch hausärztlichen und gynäkologischen Praxen zur Verfügung gestellt werden.
Häufigste Krebserkrankung bei Frauen
Brustkrebs ist die bundesweit häufigste Krebserkrankung bei Frauen – etwa jede zehnte Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens daran. Studien belegen, dass die strukturierte Früherkennung wie das Mammographie-Screening-Programm die Sterblichkeit an Brustkrebs senken kann.
Das Programm umfasst die schriftliche Einladung mit einem Terminvorschlag und der Informationsbroschüre sowie die Screening-Untersuchung in einer wohnortnahen Screening-Einheit. Bei Bedarf schließt sich daran die gesamte Abklärungsdiagnostik samt Diagnosestellung und der Überleitung in die Therapie an.
Organisiert wird das Programm von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening, die auf ihrer Internetseite ausführlich darüber informiert (siehe unten).