Praxisnachricht
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Gassen: Verschärfte Terminmeldepflicht wirft erhebliche verfassungsrechtliche Probleme auf

Die vom Bundestag beschlossene Verschärfung der Terminmeldepflicht für Praxen stößt in der Ärzteschaft weiterhin auf heftige Kritik. Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, sieht darin einen erheblichen Eingriff in die durch das Grundgesetz garantierte Berufsausübungsfreiheit. Es gebe keine Regelung zu den finanziellen Folgen, wenn ein gemeldeter Termin nicht gebucht werde, sagte er gegenüber den PraxisNachrichten. Notwendig wäre eine Vorhaltefinanzierung oder ein Ausfallhonorar.

Auch eine Möglichkeit, einen nicht über die Terminservicestellen vermittelten Termin rechtzeitig zurückzurufen und in der Praxis selbst zu vergeben, sei im Gesetz nicht vorgesehen. „Das kann sich kein Arzt und kein Psychotherapeut wirtschaftlich leisten, freie Termine nicht zu besetzen, zumal die für die Versorgung von Bestandspatienten fehlen“, unterstrich Gassen unter Hinweis darauf, dass aktuell nicht einmal jeder zweite Termin, den Praxen an die Terminservicestellen melden, gebucht wird.

Die Regelung werfe daher erhebliche verfassungsrechtliche Probleme auf, fuhr der KBV-Chef fort. Auch die Ungleichbehandlung zwischen den Fachgruppen beziehungsweise derselben Fachgruppen in unterschiedlichen Bezirken der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) stelle ein solches Problem dar.

„Terminmeldungen ohne Vergütungsgarantie sind niemandem vermittelbar“, stellte er klar. Die Wahrscheinlichkeit, sich mit den Krankenkassen zu einigen, sei daher als „sehr gering einzuschätzen“. „Am Ende würden die Schiedsämter und Gerichte darüber entscheiden müssen. Das wird zu 17 unterschiedlichen Regelungen führen“, prophezeite Gassen. Er gehe davon aus, dass diese Regelung keinen Bestand haben wird.

Die verschärfte Terminmeldepflicht steht für Gassen im krassen Widerspruch zum Spargesetz. „Erst streicht die Politik finanzielle Anreize für zusätzliche Termine, weil diese angeblich nichts gebracht hätten, dann sollen Praxen verpflichtet werden, mehr Termine für die Vermittlung bereitzustellen. „Durch staatliche Vorgaben und Zwang entstehen keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten“, stellte der Vorstandsvorsitzende klar. Eine Terminvergabe nach medizinischer Dringlichkeit sei so kaum möglich.

Feste Terminkontingente bis 1. März

Die Verschärfung der Terminmeldepflicht hat der Bundestag am 15. Oktober mit der Notfallreform beschlossen. Künftig sollen danach nicht mehr die Praxen entscheiden, wie viele Termine sie den Terminservicestellen der KVen melden. Vielmehr sollen die KVen mit den Krankenkassen bis zum 1. März 2027 verbindliche Terminkontingente festlegen. Kommt eine Einigung nicht zustande, soll das Schiedsamt entscheiden.

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