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QM – Methoden und Instrumente

Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements tragen dazu bei komplexe Systeme zu veranschaulichen, Risiken zu erkennen, zu verstehen, Probleme zu vermeiden und insbesondere auch zu lösen.

In der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-Richtlinie) werden die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement definiert. Hierzu zählt auch der Einsatz von Methoden und Instrumenten, die dazu dienen, die von der Leitung der Praxis/ des MVZ festgelegten Qualitätsziele zu erreichen. Sie müssen angewandt werden, sofern keine begründeten Besonderheiten dagegensprechen, z. B. keine Patientenbefragung ohne Patientenversorgung oder keine Mitarbeiterbefragung ohne Mitarbeitende.

Orientieren Sie sich an den Vorgaben der Richtlinie für ein individuell an Ihre Praxisgröße und Organisationsform angepasstes Qualitätsmanagement. Ein pragmatischer Einsatz der Instrumente kann unmittelbar zu Verbesserungen im Praxisalltag führen. Davon werden Ihre Patientinnen und Patienten sowie das gesamte Praxisteam profitieren. QM-Verfahren der KBV und den KVen, QEP - Qualität und Entwicklung in Praxen®, KPQM der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe oder QiSA® der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unterstützen Sie bei der Umsetzung.

PDCA-Zyklus: Vom Qualitätsziel bis zur Verbesserung

Der PDCA-Zyklus beschreibt die Methode des Qualitätsmanagements: Ein schrittweises Vorgehen mit systematischer Planung (Plan), Umsetzung (Do), Überprüfung (Check) und gegebenenfalls Verbesserung (Act) – immer mit Fokus auf die einrichtungsinternen Ziele.

Hier finden Sie Informationen und Vorschläge zur Umsetzung der in der QM-Richtlinie beschriebenen Methoden und Instrumente, sowie der Anwendungsbereiche:

Messen und Bewerten von Qualitätszielen

Qualitätsziele beschreiben einen Soll-Zustand, an dem der regelmäßig erhobene Ist-Zustand gemessen wird. Definieren Sie gemeinsam mit Ihrem Team wesentliche Ziele, die Ihre Patientenversorgung oder die Organisation Ihrer Einrichtung verbessern. Es gibt keine Vorgabe für eine Mindestanzahl an Zielen. Achten Sie darauf, dass Ziele der SMART-Regel entsprechen – spezifisch, messbar, aktionsfähig, relevant und terminierbar sind. Dokumentieren Sie Ihre Ziele für interne Zwecke und überprüfen Sie regelmäßig, ob Sie die Ziele erreichen. Analysieren Sie Ursachen, und leiten gegebenenfalls Konsequenzen ab.

Beispiele aus der Praxis:

1.    Grippeschutzimpfung

  • Ziel: In den nächsten zwölf Monaten bieten wir allen Patienten, die 60 Jahre oder älter sind, eine Grippeschutzimpfung an.
  • Überprüfung des Ziels: In den letzten zwölf Monaten haben 70% der Patienten ≥ 60 Jahre das Angebot einer Grippeschutzimpfung erhalten, sofern nicht bereits ein Impfschutz besteht.
  • Maßnahme: Konsequente Nutzung des Impf-Recall-Systems in der Praxisverwaltungssoftware.

2.    Ausfälle von Therapiesitzungen

  • Ziel: In den nächsten zwölf Monaten sind die Ausfälle von Therapiesitzungen aufgrund des Nichterscheinens der Klienten um 50% reduziert.
  • Überprüfung des Ziels: In den letzten zwölf Monaten wurden die Ausfälle um 20% reduziert.
  • Maßnahme: Verbesserung der Termintreue mit Hilfe eines zu unterzeichnenden „Verbindlichkeitshinweises“ bei der Terminvereinbarung.

Der QEP-Qualitätsziel-Katalog® sowie das QEP-Manualplus® bieten eine große Vielfalt an Qualitätszielen, insbesondere auch im Kontext gesetzlicher Verpflichtungen und normativer Vorgaben.

Erhebung des Ist-Zustandes und Selbstbewertung

Der Ausgangspunkt der Einführung eines Qualitätsmanagements ist die sogenannte Selbstbewertung: Schauen Sie sich dafür die Bereiche Ihrer Praxis bzw. Ihres MVZ an, die von Verbesserungen profitieren können.

Im Rahmen regelmäßiger Erhebung des Ist-Zustandes und von Selbstbewertungen können Sie konkrete Ziele und Inhalte Ihres einrichtungsinternen Qualitätsmanagements festlegen, überprüfen und neu ausrichten.

Nutzen Sie für Ihre systematische Analyse z. B. den QEP-Qualitätsziel-Katalog oder den Erhebungsbogen gemäß QM-Richtlinie des G-BA (PDF, 2,4 MB)

Der kostenlose Online-Selbsttest Mein PraxisCheck Qualitätsmanagement bietet die Möglichkeit einer orientierenden Selbsteinschätzung.

Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten

Organisationsstruktur, Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen sollten schriftlich geregelt sein, insbesondere wesentliche Verantwortlichkeiten für alle sicherheitsrelevanten Prozesse. Achten Sie darauf, dass diese allen Mitarbeitenden bekannt sind.

Definieren Sie relevante Aufgaben und legen Sie fest, wer wofür zuständig und verantwortlich ist und bestimmen Sie auch Vertretungen. Zusätzlich zu Organigramm, Verantwortlichkeitsplan, Aufgabenmatrix oder Ähnlichem empfiehlt es sich, eine Unterschriftenregelung zu treffen und ein Kürzelverzeichnis aller Mitarbeitenden anzulegen.
Prüfen Sie auch, in welchen Bereichen die Benennung eines Beauftragten notwendig bzw. sinnvoll ist, z. B. für Qualitätsmanagement, Datenschutz, Medizinprodukte, Infektionsschutz und/oder Strahlenschutz.

Zu den Unterweisungen, die unter anderem abhängig von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung regelmäßig, zum Teil auch verpflichtend jährlich durchzuführen sind, zählen: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz inklusive Umgang mit Biostoffen, mit Gefahrstoffen, ionisierender Strahlung und Infektionsschutz. Achten Sie auf die erforderliche Qualifikation der für die Medizinprodukteaufbereitung zuständigen Mitarbeitenden und behalten Sie Schulungen und regelmäßige Fortbildungen, insbesondere auch der hygienebeauftragten Mitarbeitenden, im Blick. Weiterführende Informationen zu Unterweisungen finden Sie beispielsweise unter www.bgw-online.de.

Das QEP-Manualplus® bietet Hinweise, Anleitungen, praktische Tipps und Musterdokumente. Hier zwei Beispiele:

Übersicht Aufgaben und Verantwortlichkeiten (DOCX, 1.6 MB) Benennung Datenschutzbeauftragter (DOCX, 1.6 MB)

Prozess- und Ablaufbeschreibungen

In Prozess- bzw. Ablaufbeschreibungen (in QEP® auch „Interne Regelung“) wird das abgestimmte, einheitliche Vorgehen bei der Durchführung von einzelnen Maßnahmen oder komplexen Prozessen schriftlich festgelegt. Dies kann personen- bzw. arbeitsplatzbezogen oder auch -übergreifend erfolgen und qualitäts-, risiko-, finanz- und servicerelevante Themen betreffen. Es werden die wichtigsten Arbeitsschritte aufgelistet und die Verantwortlichkeiten hauptsächlich an den Schnittstellen geregelt.

Sie können Prozess- und Ablaufbeschreibungen zum Beispiel in Form von Flussdiagrammen, Tabellen oder Verfahrensanweisungen erstellen. Verschiedene Ablaufbeschreibungen zu einzelnen Teilprozessen können in umfassendere Behandlungs- oder Versorgungspfade einfließen. Diese sollten sich an evidenzbasierten Leitlinien orientieren, zum Beispiel unter

Das QEP-Manualplus® bietet Hinweise, Anleitungen, praktische Tipps und Musterdokumente. Hier zwei Beispiele:

Ablaufbeschreibung Wundversorgung (DOCX, 3.5 MB) Ablaufbeschreibung Injektionen aufziehen (DOCX, 1,6 MB)

Schnittstellenmanagement

Gezielte Kommunikation und eine abgestimmte Zusammenarbeit aller Beteiligten sind die Grundlagen für ein systematisches Management an den Schnittstellen. Ziel ist eine reibungslose, koordinierte und patientenorientierte Versorgung. Hierzu zählt, dass alle erforderlichen Informationen zeitnah zur Verfügung stehen – und das besonders an allen Übergängen entlang der gesamten Versorgungskette.

Halten Sie aktuelle Adresslisten von Kolleginnen und Kollegen sowie Ansprechpersonen anderer Praxen, in Krankenhäusern, Krankenkassen und Selbsthilfegruppen vor. Nutzen Sie Checklisten zur Krankenhauseinweisung und regeln Sie das Einholen von Zweitmeinungen.

Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat Empfehlungen zum ärztlichen Schnittstellenmanagement zwischen den Versorgungssektoren veröffentlicht unter www.aezq.de.

Das KBV-Themenheft „PraxisWissen – Richtig Kooperieren“ gibt einen Überblick zu Regeln der Zusammenarbeit mit anderen Ärzten, Krankenhäusern und Apothekern.

Das QEP-Manualplus® bietet Hinweise, Anleitungen, praktische Tipps und Musterdokumente. Hier ein Beispiel:

Interne Regelung postoperatives Überleitungsmanagement (DOCX, 1.6 MB)

Checklisten

Checklisten sind systematisierte Listen mit Einzelaspekten/Schritten,
z. B. Prüfliste für die Ausstattung des Notfallkoffers. Sie dienen u. a. der Kontrolle von Abläufen, die in Ablaufbeschreibungen, Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen beschrieben sind. Ziel des Einsatzes von Checklisten ist es, insbesondere für sich wiederholende Arbeiten eine vollständige und vergleichbare Ausführung zu erreichen. Sie sind ein bedeutsames Element der Sicherheitskultur.

Bei operativen Eingriffen unter Beteiligung von mindestens zwei Ärztinnen/Ärzte oder unter Sedierung ist der Einsatz von einrichtungsspezifischen OP-Checklisten verpflichtend. Bei der Auswahl und Gestaltung einer einrichtungsspezifischen OP-Checkliste können Sie auf bereits veröffentlichte Mustervorlagen zurückgreifen, beispielsweise die Sicherheits-Checkliste Chirurgie unter www.dgch.de oder die AINS-Safety-Checkliste des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin unter www.patientensicherheit-ains.de. Sie sollten jedoch prüfen, ob die Mustercheckliste alle für Sie relevanten Aspekte enthält, dem Umfang nach angemessen ist, alle an einem operativen Eingriff Beteiligten miteinbezieht und die realen Prozessabläufe sowie ihre Abfolge gut abbildet.

Das QEP-Manualplus® bietet Hinweise, Anleitungen, praktische Tipps und Musterdokumente. Hier zwei Beispiele:

Checkliste Impfprozess (DOCX, 1.6 MB) Checkliste Arzneimittel im Alter (DOCX, 1,6 MB)

Teambesprechungen

Regelmäßige strukturierte Teambesprechungen sind ein effektives Instrument, um die Kommunikation zwischen den Mitarbeitenden zu fördern. Teambesprechungen sollen vor allem der Information und zur Abstimmung und Reflexion der täglichen Arbeit dienen. Es sollte z. B. über aufgetretene Fehler, sicherheitsrelevante Ereignisse, Beschwerden und Schäden gesprochen werden. Weitere mögliche Inhalte sind Fallbesprechungen, Unterweisungen, Geräteeinweisungen und Übungen. Zudem ist es empfehlenswert, übergreifende Themen oder Projekte, wie bspw. den systematischen Aufbau des QM-Systems, regelmäßig zu thematisieren.

Regeln Sie, wie oft, wie lange und mit welchem Teilnehmerkreis die Besprechungen durchgeführt werden. Als Faustregel ist zu empfehlen: mindestens einmal im Monat zu festen Zeiten. Diese Frequenz kann je nach Größe der Praxis/des MVZ, Leistungsspektrum und anstehenden Themen modifiziert werden. In großen Praxen/MVZ haben sich Abteilungsbesprechungen bzw. themenzentrierte Besprechungen einzelner Arbeitsgruppen bewährt.

Legen Sie fest, wer die Teambesprechung vorbereitet, moderiert und die wichtigsten Ergebnisse protokolliert. Sammeln Sie Besprechungspunkte im Vorfeld, zum Beispiel an einer Pinnwand im Aufenthaltsraum oder in einer Excel-Tabelle. Stellen Sie sicher, dass auch abwesende Mitarbeitende über die Inhalte und Ergebnisse informiert sind, beispielsweise durch schriftliches Abzeichnen der Protokolle. Vorschläge zur Organisation von Teambesprechungen bietet eine KBV-Broschüre aus der Reihe PraxisWissen zum Thema „Qualitätsmanagement in der Praxis“.
Das QEP-Manualplus® bietet Hinweise, Anleitungen, praktische Tipps und Musterdokumente. Hier ein Beispiel:

Protokoll Teamsitzung (DOCX, 1.6 MB)

Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen

Alle Mitarbeitenden sollten regelmäßig an Fortbildungen mit unmittelbarem Bezug zur eigenen Tätigkeit teilnehmen. Die Fortbildungen sind in ein auf die Mitarbeitenden abgestimmtes Konzept eingebunden. Art und Umfang der Fortbildungs- bzw. Schulungs-maßnahmen werden mit der Leitung abgestimmt.

Eine KBV-Themenseite informiert rund um die Fortbildungsverpflichtung nach §95d und bietet einen Zugang zum Fortbildungsportal im Sicheren Netz der KVen mit Fortbildungen zu verschiedenen Themen. Die KVen und Kammern bieten umfangreiche Fortbildungsprogramme für Ärztinnen/Ärzte, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte an. Qualitätszirkel helfen dabei die eigene Behandlungspraxis zu analysieren und gezielt weiterzuentwickeln. Achten Sie auf entsprechende Angebote Ihrer KV und erkundigen Sie sich nach Zirkeln in Ihrer Nähe.

Das QEP-Manualplus® bietet Hinweise, Anleitungen, praktische Tipps und Musterdokumente. Hier ein Beispiel:
Fortbildungsplan (DOCX, 1.6 MB)

Patientenbefragungen

Patientenbefragungen stellen ein wichtiges Element des Qualitätsmanagements dar, da sie Rückmeldungen zur Zufriedenheit der Patienten und Anregungen für Verbesserungspotentiale geben. Sie sollten möglichst mit einem validierten Instrument (Befragungsbogen) erfolgen, regelmäßig durchgeführt und ausgewertet werden.

Befragen Sie für aussagekräftige Ergebnisse etwa zehn Prozent Ihrer Patienten anonym – möglichst mit einem validierten Fragebogen. Die KBV bietet kostenlos einen validierten Fragebogen zur „Zufriedenheit in der ambulanten Versorgung – Qualität aus Patientenperspektive“ (ZAP) an. Dieser wurde von einer Expertengruppe der Medizinischen Hochschule Hannover entwickelt, ist in mehreren Sprachen verfügbar und auch digital einsetzbar (eZAP): www.kbv.de.

Fragen Sie auch nach regionalen Serviceangeboten Ihrer KV.

Mitarbeiterbefragungen

Um hilfreiche Informationen zur Weiterentwicklung aus der Mitarbeiterperspektive zu erhalten, fordert die Qualitätsmanagement-Richtlinie regelmäßige, möglichst anonyme Mitarbeiterbefragungen. Diese können mündlich oder schriftlich erfolgen. Verschiedene Institutionen bieten validierte Fragebögen an.

Befragen Sie Ihre Mitarbeitenden, beispielsweise alle drei Jahre. Dies ermöglicht einen Vergleich der Ergebnisse und kann Veränderungen und Entwicklungen Ihrer Einrichtungsorganisation aufzeigen. Schriftliche Befragungen sind in größeren Praxen/ MVZ durchaus sinnvoll und können neue Erkenntnisse für die Organisationsentwicklung ergeben. In kleinen Praxen, in denen Anonymität kaum gewährleistet werden kann, können Mitarbeitende alternativ regelmäßig im persönlichen Gespräch um Rückmeldungen gebeten werden.

Werten Sie die Befragung aus und besprechen Sie die dokumentierten Ergebnisse im Team, um gemeinsam Verbesserungspotentiale zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.

Beschwerdemanagement

Unter Beschwerdemanagement versteht man die Nutzung und Auswertung von Beschwerden als Werkzeug des Qualitätsmanagements. Beschwerden werden als Hinweise auf Verbesserungspotentiale gesehen. Die Ursachen von Beschwerden sollten beseitigt werden, um eine Verbesserung der Organisation/der Praxis zu erzielen.

Bieten Sie Ihren Patientinnen und Patienten verschiedene Wege an, Beschwerden und Anregungen loszuwerden (persönlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail) und informieren Sie darüber, zum Beispiel mit einem Aushang oder Flyer im Wartezimmer beziehungsweise auf Ihrer Internetseite.
Für schriftliche Rückmeldungen und Beschwerden sollten Sie Stifte und Papier sowie anonyme Rückgabemöglichkeiten bereitstellen. Wenn der „Beschwerdeführer“ bekannt ist, beantworten Sie das Anliegen möglichst zeitnah und informieren Sie über die gegebenenfalls eingeleiteten Maßnahmen. Dies schafft Vertrauen.

Patienteninformation und -aufklärung

Damit Ihre Patientinnen und Patienten besser am eigenen Behandlungsverlauf mitwirken und gezielt zu Ihrer eigenen Sicherheit beitragen können, sind zuverlässige und verständliche Patienteninformationen und eine gute Aufklärung wesentlich.

Über nahezu alle Erkrankungen gibt es Gesundheitsbroschüren und Informationsmaterialien von nationalen und lokalen Organisationen, z. B.

Kontaktdaten von Patientenorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen gibt es zum Beispiel hier: www.bag-selbsthilfe.de und www.nakos.de. Fragen Sie auch bei Ihrer KV nach regionalen Kontakten.

Treffen Sie für Ihre Patienten eine Auswahl und überprüfen Sie regelmäßig, ob die Informationen aktuell sind.

Risikomanagement

Unter Risikomanagement versteht man die Gesamtheit aller Maßnahmen einer Organisation/ Praxis im Umgang mit Schwachstellen, die zu physischen, psychischen, sozialen und finanziellen Schäden und ggf. zu damit verbundenen Haftungsansprüchen führen können. Ziel des Risikomanagements ist es, solche Schäden zu erkennen, ihnen vorzubeugen, sie zu vermeiden bzw. ihre Auswirkungen zu begrenzen. Der bewusste Umgang mit Fehlern und Risiken kann wesentlich zur Erhöhung der Patientensicherheit beitragen.

Begehen Sie einmal jährlich oder anlassbezogen Ihre Räume und untersuchen Sie Ihre Praxisausstattung und die täglichen Abläufe auf potenzielle Gefahrenquellen. Bewerten Sie mögliche Ursachen, Häufigkeiten und Auswirkungen systematisch im Praxisteam: Was kann besonders häufig passieren? In welchen Fällen sind die Folgen für die Patienten und Mitarbeitenden besonders schwerwiegend? Leiten Sie aus dieser Risikobewertung konkrete Verbesserungsmaßnahmen ab und setzen Sie diese um.

Nutzen Sie „Mein PraxisCheck“ zum Thema Patientensicherheit und finden Sie mit wenigen Klicks heraus, wie es bei Ihrer täglichen Arbeit um Risiken für Patienten steht.

Weiteres finden Sie beispielsweise unter www.kbv.de/patientensicherheit, www.patientensicherheit-online.de, www.kvwl.de und beim Aktionsbündnis Patientensicherheit unter www.aps-ev.de.    

Auch auf den KBV-Themenseiten

finden Sie Informationen und praktische Hilfen zu besonders sicherheitsrelevanten Themen.

Fehlermanagement und Fehlerberichts- und Lernsysteme

Zum Fehlermanagement – einem systematischen Umgang mit Fehlern – gehört gemäß der QM-Richtlinie das Erkennen und Nutzen von Fehlern und unerwünschten Ereignissen zur Einleitung von Verbesserungsprozessen in der Praxis. Zum bewussten Umgang mit Fehlern/ vermeidbaren unerwünschten Ereignissen gehören u. a. Fehlersuche, Erhebung der Fehlerrate, Fehleranalyse, Fehlerursachenanalyse und Fehlervermeidung. Fehlermanagement kann wichtige Anstöße für kontinuierliche Lern- und Verbesserungsprozesse im Sinne der Patientensicherheit und der Versorgungsqualität geben. Das Fehlermanagement kann deshalb als integraler Bestandteil sowohl des Risikomanagements als auch des Qualitätsmanagements begriffen werden.

Fehlerberichts- und Lernsysteme, als Instrumente des Fehlermanagements, dienen der Prävention von Fehlern und Schäden durch Lernen aus kritischen Ereignissen. Freiwillige anonyme und sanktionsfreie Meldungen durch Mitarbeitende werden systematisch aufgearbeitet, Handlungsempfehlungen zur Prävention abgeleitet, umgesetzt und deren Wirksamkeit evaluiert. Beispiele für sogenannte Critical Incident Reporting-Systeme (CIRS) sind www.cirsmedical.de oder www.jeder-fehler-zaehlt.de. Weitere Informationen unter Risiko- und Fehlermanagement.

Sprechen Sie offen und vor allem zeitnah miteinander, wenn etwas schiefgelaufen ist, wie beispielsweise Verwechslungen bei Medikamenten, Befunden oder Proben, um daraus zu lernen. Schauen Sie gemeinsam auf die mögliche Ursache und legen Sie fest, wie Sie eine Wiederholung vermeiden. Geben Sie allen Mitarbeitenden die Möglichkeit, anonym und geschützt über (Beinahe-)Fehler zu berichten. Kommunizieren Sie, sofern erforderlich, Fehler und die Konsequenzen auch mit den betroffenen Patienten. Gehen Sie als Leitung offen mit eigenen Fehlern um und prägen damit die Sicherheitskultur Ihrer Praxis.

Das QEP-Manualplus® bietet Hinweise, Anleitungen, praktische Tipps und Musterdokumente. Hier ein Beispiel:
Formblatt Fehler- und Ereignisdokumentation (DOCX, 1.6 MB)

Notfallmanagement

Zu Notfällen zählen sowohl solche Fälle, bei denen sich Patienten mit einer lebensbedrohlichen Gesundheitsstörung persönlich oder telefonisch in der Praxis bzw. im MVZ melden, als auch solche, die sich erst in den Praxisräumen ereignen, wie allergische Reaktionen. Neben somatisch bedingten lebensbedrohlichen Gesundheitsstörungen z. B. durch Asthmaanfall, Herzinfarkt oder Kreislaufkollaps, kommen auch psychosoziale Notfälle, z. B. Suizidgefährdung oder Aggressionshandlungen vor.

Achten Sie darauf, dass die Ihrem Leistungsspektrum angemessene Notfallausstattung jederzeit vollständig und funktionsfähig ist. Stellen Sie eine Checkliste mit fach- und praxisspezifischen Kriterien zur Identifikation von Notfallpatienten zusammen und schulen beziehungsweise üben Sie – möglichst jährlich – das Vorgehen. Hängen Sie für alle gut sichtbar einen schriftlichen Notfallplan aus. Dieser soll, neben den Verantwortlichkeiten und Abläufen zur Versorgung von Notfallpatienten, die aktuellen Notfallnummern und den Standort der Notfallausstattung beinhalten. Achten Sie bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitender darauf, dass sie schnell mit dem Standort und der Funktionsweise der vorgehaltenen Notfallausstattung vertraut sind.

Ab zwei Mitarbeitenden ist ein Ersthelfer für Erste-Hilfe-Leistungen zu qualifizieren, ab 20 Mitarbeitenden 10 % der Angestellten (DGUV Vorschrift 1). Mit der Qualifikation als Medizinische Fachangestellte oder examinierte Pflegekraft ist diese Anforderung abgedeckt, allerdings müssen die Kenntnisse alle zwei Jahre aufgefrischt werden.

Das QEP-Manualplus® bietet Hinweise, Anleitungen, praktische Tipps und Musterdokumente. Hier ein Beispiel: Checkliste Notfallkriterien (DOCX, 1.6 MB)

Hygienemanagement

Um Infektionen und Krankheiten vorzubeugen und diese zu verhüten wird über ein Hygienemanagement der sachgerechte Umgang mit allen Hygiene-assoziierten Prozessen und Strukturen gesteuert. Hierzu zählen auch der sachgerechte Einsatz von antimikrobiellen Substanzen sowie Maßnahmen gegen die Verbreitung multiresistenter Erreger.

Erstellen Sie einen Hygieneplan anhand einer Mustervorlage, die Sie an die Leistungen und Bedingungen in Ihrer Praxis anpassen. Wenn Sie bereits einen Hygieneplan haben, können Sie ihn anhand einer Mustervorlage überprüfen und aktualisieren. Greifen Sie das Thema Händehygiene regelmäßig in Ihren Teambesprechungen auf.

Der kostenlose Online-Selbsttest „Mein PraxisCheck“ zu den Themen Hygiene beziehungsweise Prävention Wundinfektionen bietet mit wenigen Klicks einen Eindruck davon, wie gut Ihr Hygienemanagement ist.

Eine Mustervorlage für einen Hygieneplan, Leitfäden zur Hygiene in der Praxis und vieles mehr können Sie beim Kompetenzzentrum für Hygiene und Medizinprodukte unter www.hygiene-medizinprodukte.de abrufen. Die Hygieneberater Ihrer KV sind bei Fragen gern für Sie da.

Umfangreiches Informationsmaterial für Ihre Hygieneunterweisungen und alles rund um Händehygiene finden Sie auf www.aktion-sauberehaende.de; weitere Informationen rund um Hygiene auf der KBV-Themenseite.

Das QEP-Manualplus® bietet Hinweise, Anleitungen, praktische Tipps und Musterdokumente. Hier einige Beispiele:

Arzneimitteltherapiesicherheit

Die Arzneimitteltherapiesicherheit bezieht sich auf einen optimalen Medikationsprozess - von der Therapieentscheidung über das Ausstellen des Rezeptes bis hin zur Therapieüberwachung. Ziel ist es, Medikationsfehler und dadurch entstehende Risiken für die Patienten zu verringern. Hierfür fordert die QM-Richtlinie, dass bei der Verordnung und Verabreichung von Arzneimitteln vermeidbare Risiken identifiziert werden, einschlägige Empfehlungen im Umgang mit Arzneimitteln bekannt sind und Risiken im Medikationsprozess duch angemessene Maßnahmen minimiert werden.

Aktuelle Informationen:

  • Wirkstoff AKTUELL
  • "Arzneiverordnung in der Praxis"
  • "Rote-Hand-Briefe"
  • Datenbanken und Leitlinien
  • Schulungsmaterialien mit der „Blauen Hand“ mit sicherheitsrelevanten Informationen zu Arzneimitteln unter www.bfarm.de und www.pei.de.

Weitere Informationen:

Erkundigen Sie sich auch nach einer Beratung zur Pharmakotherapie durch Ihre KV.

Das QEP-Manualplus® bietet Hinweise, Anleitungen, praktische Tipps und Musterdokumente. Hier einige Beispiele:

Schmerzmanagement

Die Qualitätsmanagement-Richtlinie fordert, dass bei Patientinnen und Patienten mit bestehenden sowie zu erwartenden Schmerzen ein Schmerzmanagement erfolgt. Werden Interventionen durchgeführt, die mit postoperativem Akutschmerz einhergehen können, sollen indikationsspezifische interne schriftliche Regelungen angewendet werden. Ziel ist hierbei, eine individuell optimale Schmerztherapie sicherzustellen und einer Chronifizierung von Schmerzen vorzubeugen. Akutschmerzen sollen standardisiert aus Patientensicht erfasst, dokumentiert und nach einem individuellen Behandlungsplan behandelt werden. Patienten werden in Therapieentscheidungen aktiv mit einbezogen.

Das QEP-Manualplus® bietet Hinweise, Anleitungen, praktische Tipps und Musterdokumente. Hier ein Beispiel:

Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen

Maßnahmen zur Risikoeinschätzung tragen dazu bei, Risiken und Gefahren für Stürze zu erkennen, die nach Möglichkeit beseitigt oder zumindest reduziert werden können. Ziel ist es, Stürzen vorzubeugen und damit Sturzfolgen zu minimieren.

Überprüfen Sie Ihre Praxisräume regelmäßig auf Stolperfallen und beseitigen Sie diese zeitnah. Bei älteren und multimorbiden Patienten wird das Sturzrisiko systematisch ermittelt. Achten Sie dabei insbesondere auch auf Patienten, die Medikamente einnehmen, welche mit einem erhöhten Sturzrisiko verbunden sind.

Ideen und Vorschläge für die Barrierefreiheit in der Praxis finden Sie im KBV-Themenheft „PraxisWissen –Barrieren abbauen“ www.kbv.de/media und auf der KBV-Serviceseite „Barrierefreiheit“ unter www.kbv.de/barrierefreiheit.

Woran Patienten eine barrierearme Praxis erkennen können, wird unter www.patienten-information.de vermittelt.

Materialien zur Prävention von Stürzen finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.gesund-aktiv-aelter-werden.de.

Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt

Um vulnerable Patientengruppen, wie Kinder und Jugendliche oder hilfsbedürftige Personen, vor Gewalt und Missbrauch zu schützen, sollen medizinische Einrichtungen entsprechende Maßnahmen ergreifen. Institutionelle Strukturen und Abläufe sollen in der Praxis so gestaltet werden, dass Übergriffe erkannt werden, adäquat regiert wird und (auch innerhalb der Einrichtung) verhindert werden. In Abhängigkeit von der Einrichtungsgröße, dem Leistungsspektrum und dem Patientenklientel sollten beispielsweise Schulungen/Fortbildungen besucht, Informationsmaterialien und Kontaktadressen vorgehalten, Verhaltenskodizes und/oder Interventionspläne entwickelt werden. Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche, versorgen müssen sich gemäß der QM-Richtlinie gezielt mit dem Thema befassen und auf Basis einer Risiko- und Gefährdungsanalyse ein Schutzkonzept mit konkreten Schritten und Maßnahmen ableiten.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der KBV-Themeneite „Interventionen bei Gewalt“ sowie im Qualitätszirkel-Modul „Möglichkeiten der Intervention bei häuslicher Gewalt“.

Das QEP-Manualplus® bietet Hinweise, Anleitungen, praktische Tipps und Musterdokumente zu diesem Thema.