Erster Erfolg für KBV-Klage: LSG stoppt Honorarabsenkung für Psychotherapeuten
„Das Gericht ist unseren Argumenten gefolgt und hat uns den beantragten Eilrechtsschutz gewährt. Es hat – wie es selbst schreibt und übrigens im Gegensatz zum Bundesgesundheitsministerium – erhebliche rechtliche Bedenken an der Methodik der vorgenommenen Vergleichsrechnung“, erklärten die KBV-Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner in einem Statement. Der Einsatz der KBV habe einen ersten wichtigen Erfolg gezeigt, „und wir blicken nun zuversichtlich dem Hauptsacheverfahren entgegen“.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im März gegen die Stimmen der KBV eine Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung um 4,5 Prozent mit Wirkung zum 1. April beschlossen. Hiergegen hatte die KBV Klage eingereicht. Zugleich hatte sie um Eilrechtsschutz nachgesucht, der nun gewährt wurde. Nach Auskunft des Gerichts darf von der Honorarabsenkung kein Gebrauch gemacht werden, solange nicht rechtskräftig über die Klage entschieden ist.